- PKE-CPE Vorsorgestiftung Energie
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PKE-CPE Vorsorgestiftung Energie Rechtsform Stiftung Gründung 2000 Sitz Zürich, Schweiz Leitung Ronald Schnurrenberger
(Vorsitzender der Geschäftsleitung)
Rolf Bösch
(Präsident des Stiftungsrates)Umsatz 223,8 Mio. CHF
(2010, Beitragseinnahmen)Bilanzsumme 3,615 Mrd. CHF (31. Dezember 2010) Branche Pensionskassen Produkte Altersvorsorge Website www.pke.ch Die PKE-CPE Vorsorgestiftung Energie mit Sitz in Zürich ist eine Schweizer Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert das Personal der ihr angeschlossenen Unternehmen mit obligatorischen und überobligatorischen Leistungen im Beitragsprimat im Rahmen der 2. Säule. Die PKE-CPE Vorsorgestiftung Energie entstand im Jahr 2000 als Ergänzung zur 1922 gegründeten PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft und ist in Form einer Stiftung organisiert. Ihr waren per Ende 2010 gesamthaft 110 Unternehmen, hauptsächlich aus der Energiewirtschaft, mit 7732 aktiv Versicherten sowie 3322 Rentnern angeschlossen. Die verwalteten Vermögen beliefen sich auf 3,600 Milliarden Schweizer Franken.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG) sowie die dazugehörigen Verordnungen. Zu den Rechtsgrundlagen zählt zudem das Reglement der PKE-CPE Vorsorgestiftung Energie sowie die entsprechenden Nachträge.
Organisation
Die Organe der PKE-CPE Vorsorgestiftung Energie setzen sich zusammen aus Stiftungsrat und aus vier mit der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft gemeinsam gebildeten Ausschüssen. Als aussen stehende Organe kommen die Revisionsstelle und der Experte für berufliche Vorsorgehinzu. Aufsichtsbehörde ist das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat bildet das oberste Organ. Er setzt sich paritätisch aus je fünf Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter zusammen und wird jeweils auf drei Jahre gewählt. Präsident des Stiftungsrates ist Rolf Bösch, Arbeitgebervertreter der angeschlossenen Unternehmen, Vizepräsident ist Peter Oser als Vertreter der Arbeitnehmer. Zu den wichtigsten Aufgaben des Stiftungsrats zählen:
- Festlegung des Unternehmensleitbildes und der Grundstrategie
- Festlegung der Organisation der Stiftung, insbesondere Erlass und Abänderung von Reglementen
- Festlegung der Ziele und Grundsätze sowie Regelung der Durchführung und Überwachung der Vermögensanlage (Anlagestrategie, Anlagepolitik, Anlagerichtlinien)
- Festlegung der Ziele und Grundsätze des Versicherungsbereichs (Versicherungsstrategie, Versicherungspolitik)
- Festsetzung der versicherungstechnischen Grundsätze, einschliesslich des technischen Zinsfusses, nach Anhörung des Versicherungsexperten sowie der Zinssätze für alle Versicherungspläne
- Ernennung und Abberufung der Mitglieder der Geschäftsleitung sowie Wahl von Kontrollstelle und externen Experten
Ausschüsse
Die PKE-CPE Vorsorgestiftung Energie verfügt gemeinsam mit der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft über vier paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzte Ausschüsse. Ihre Aufgabe besteht in der vertieften Analyse der vorgelegten Geschäfte und der Versorgung des Stiftungsrates mit einer unabhängigen Meinung und Handlungsempfehlungen.
Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, Entscheide in Bezug auf die Umsetzung der Anlagestrategie und für die Überwachung der Anlagetätigkeit zu erarbeiten.
Der Versicherungsausschuss behandelt alle Geschäfte und Projekte im Bereich der Versicherung, die Aufnahme neuer Unternehmen und Einzelmitglieder sowie entsprechende Kündigungen.
Der Rechnungs- und Revisionsausschuss ist für die Beurteilung der Qualität und der Angemessenheit des internen Kontrollsystems verantwortlich. Der Umfang der Prüfung wird mit der Revisionsstelle koordiniert und die Revisionsergebnisse zuhanden des Stiftungsrates besprochen.
Der Personalausschuss ist für die Entscheidungsvorbereitung in Bezug auf die Ernennung, Einstellung oder Abberufung der Geschäftsleitungsmitglieder zuständig. Zudem beschliesst er über die Löhne der Geschäftsleitungsmitglieder und legt die Gehaltspolitik fest.
Revisionsstelle / Experte für berufliche Vorsorge
Die Revisionsstelle und der Experte für die berufliche Vorsorge nehmen ihre Aufgaben gemäss Art. 53 BVG respektive Art. 33 ff BVV2 wahr.
Weblinks
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