- Pariser Vertrag (1802)
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Im Pariser Vertrag vom 20. Mai 1802 wurden zwischen Frankreich und Württemberg territoriale Veränderungen geregelt.
Vorgeschichte
In den Koalitionskriegen besetzte das revolutionäre Frankreich 1793 die linksrheinischen Besitzungen Württembergs, die Grafschaft Mömpelgard und die Herrschaft Reichenweier. In einem Geheimvertrag von 1796, während noch der Krieg zwischen Frankreich und dem Heiligen Römischen Reich im Gange war, stimmte Württemberg der Abtretung dieser Gebiete zu dem Preis zu, dass Frankreich sich in den kommenden Friedensverhandlungen mit dem Reich für eine Gebietserweiterung Württembergs rechts des Rheins einsetzen sollte.
Der Friede von Campo Formio 1797 bestimmte tatsächlich die Einsetzung des Rastatter Kongresses, auf dem solche Gebietsänderungen verhandelt werden sollten. Der Rastatter Kongress wurde jedoch wegen neuerlichen Kriegs abgebrochen, und erst mit dem Frieden von Lunéville 1801 war eine erneute Verhandlungsgrundlage gegeben. In beiden Friedensverträgen hatte Kaiser Franz II. der Abtretung aller linksrheinischen Gebiete an Frankreich zustimmen müssen.
Zustandekommen des Vertrags
Der Frieden von Lunéville hatte die Einsetzung einer Reichsdeputation festgelegt, die bestimmen sollte, auf welche Weise die von den französischen Annexionen betroffenen Reichsfürsten entschädigt werden sollten. Diese Entschädigungen sollten in der Hauptsache durch die Mediatisierung der Reichsstädte und der geistlichen Territorien erfolgen. Im Hintergrund bestimmte jedoch Frankreich über die Beschlüsse der Reichsdeputation.
Herzog Friedrich II. von Württemberg entsandte deshalb 1802 seinen Unterhändler, Staatsminister von Normann, nach Paris, um über die Entschädigung Württembergs zu verhandeln. Diesem gelang eine erhebliche Erweiterung der 1796 gemachten Zusicherungen. War zuvor nur vom Amt Oberkirch, der Fürstpropstei Ellwangen und der Abtei Zwiefalten die Rede gewesen, so sicherte sich Württemberg nunmehr zahlreise Reichsstädte und weitere geistliche Territorien. Oberkirch geriet jedoch an Baden.
Diese Zusicherungen wurden Anfang 1803 im Reichsdeputationshauptschluss formell festgeschrieben, wobei Württemberg manche Gebiete im Vorgriff auf den Vertragsabschluss schon 1802 besetzt hatte. Des Weiteren bestimmte der Reichsdeputationshauptschluss die Erhebung Württembergs zum Kurfürstentum.
Die Zugewinne Württemberg waren im Einzelnen die Reichsstädte Heilbronn, Esslingen am Neckar, Reutlingen, Gmünd, Hall, Rottweil, Aalen, Giengen an der Brenz und Weil der Stadt sowie zahlreiche geistliche Territorien, und zwar die Fürstpropstei Ellwangen, die Abtei Zwiefalten, das Kloster Schöntal, das Kloster Comburg, das Kloster Rottenmünster bei Rottweil, das Kloster Heiligkreuztal, das Stift Oberstenfeld und das Kloster Margrethausen; außerdem das Dorf Dürrenmettstetten.
Folgen
Die neu erworbenen Gebiete wurden von Kurfürst Friedrich zunächst in einem staatsrechtlich vom übrigen Württemberg getrennt gehaltenen Gebilde namens Neuwürttemberg mit Sitz in Ellwangen organisiert. 1805 schloss Württemberg ein weiteres Bündnis mit Frankreich und erhielt darauf im Frieden von Pressburg sowie bei der Gründung des Rheinbunds weitere Gebiete und die Rangerhöhung zum Königreich Württemberg. Erst bei dieser Gelegenheit wurden Alt- und Neuwürttemberg zu einem Staat zusammengefasst.
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