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Basisdaten Titel: Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften
Angehöriger freier BerufeKurztitel: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Abkürzung: PartGG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Gesellschaftsrecht FNA: 4127-1 Datum des Gesetzes: 25. Juli 1994
(BGBl. I 1994, S. 1744)Inkrafttreten am: 1. Juli 1995 Letzte Änderung durch: Art. 12 Abs. 12 G vom 10. November 2006
(BGBl. I S. 2553, 2585)Inkrafttreten der
letzten Änderung:16. November 2006
(Art. 13 G vom 10. November 2006)Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Das deutsche Partnerschaftsgesellschaftsgesetz regelt die Voraussetzungen für die spezielle Rechtsform der "Partnerschaftsgesellschaft".
In der Partnerschaftsgesellschaft können sich Angehörige von Freien Berufen zur Ausübung ihres Berufes zusammenschließen (§ 1 Abs. 1 PartGG). Sie haben gleichwohl auch die Wahl, andere Gesellschaftsformen (z.B. GmbH) zu wählen.
Im Namen der Partnerschaftsgesellschaft muss der Name mindestens eines Partners mit dem Zusatz: "und Partner" oder "Partnerschaft" (§ 2 Abs. 1 PartGG) enthalten sein.
Vorsgeschrieben ist ein Partnerschaftsvertrag (§ 3 PartGG), in dem schriftlich mindestens zu regeln sind:
- Name und Sitz,
- Name, Vorname, Beruf und Wohnort der Partner und der
- Gegenstand der Partnerschaft.
Die Partnerschaft wird beim örtlich zuständigen Partnerschaftsregister angemeldet (§ 4 PartGG).
Die Partnerschaft tritt damit nach außen als Gemeinschaft auf. Sie trifft sämtliche Rechtsfolgen, die auch einen einzelnen Partner treffen würden. Waren jedoch nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, haften neben der Partnerschaft selbst nur diese dem Gläubiger (§ 8 PartGG).
Literatur
- Martin Henssler: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Kommentar. 2. Aufl., C.H. Beck, München 2008.
- Wienand Meilicke / Friedrich Graf v. Westphalen / Jürgen Hoffmann / Tobias Lenz / Reinmar Wolff: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe. 2. Aufl., C.H. Beck, München 2006.
Weblinks
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