- Partiarische Beteiligung
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Die Partiarische Beteiligung wird als eine Sonderform einer stillen Beteiligung an einem Unternehmen definiert. Der partiarisch Beteiligte wird nicht zum Gesellschafter. Besonderheiten bei einer partiarischen Beteiligung sind eine Rückzahlung des eingebrachten Eigenkapitals zu hundert Prozent und eine vorher festgelegte Mindestrendite. Der partiarisch Beteiligte ist nicht am Verlust, sondern lediglich am Gewinn beteiligt. Das eingebrachte Eigenkapital der Teilhaber wird durch Zero-Bonds einer namhaften Bank zum Nennwert und die Mindestrendite durch Sondersparrücklagen abgesichert.
Der Begriff „partiarische Beteiligung” leitet sich ab von den Parten (Partenreeder), die sich zur Zeit der Hanse gemeinschaftlich an dem Erwerb und dem Betrieb eines Schiffes beteiligten. Seit dem 12. Jahrhundert kennt man so genannte Parten (feste Anteile), also Eigentumsanteile an Schiffen.
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