- Pastoralrat
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Der Katholikenrat (auch: Diözesanrat, Diözesanrat der Katholiken) ist ein Zusammenschluss von Laien einer Diözese.
Er hat die Aufgabe, die Kräfte des Laienapostolates im Bistum zu fördern und zu koordinieren, eigenverantwortlich in gesellschaftliche Bereiche hineinzuwirken und mit eigener Stimme am Wirken der Kirche in Gesellschaft und Welt mitzuarbeiten. Seine Mitglieder kommen aus den Dekanats- und Pfarrgemeinderäten, aber auch aus den Verbänden, Organisationen und Initiativen in einem Bistum.
Die einzelnen diözesanen Räte entsenden Delegierte in das Zentralkomitee der deutschen Katholiken.
Die Abgrenzung zum Pastoralrat, der nach dem Kirchenrecht in jeder Diözese eingerichtet werden kann (Canones 511-514 CIC), fällt in den einzelnen Diözesen unterschiedlich aus. Manchmal besteht ein eigener Rat (z. B. Erzbistum Freiburg), manchmal ist der Diözesanrat der Pastoralrat (z. B. Bistum Rottenburg-Stuttgart). Nach dem CIC besteht der Pastoralrat aus Klerikern und aus Laien, die so ausgewählt werden sollen, dass „sich in ihnen der ganze Teil des Gottesvolkes, der die Diözese ausmacht, wirklich widerspiegelt“ (Can. 512 §2). Dabei hat der Rat nur beratendes Stimmrecht (Can 514 §1) und die Aufgabe „all das, was sich auf das pastorale Wirken in der Diözese bezieht, zu untersuchen, zu beraten und hierzu praktische Folgerungen vorzuschlagen.“ (Can. 511) Im Bistum Regensburg gibt es statt des Diözesanrats einen Pastoralrat nach can. 512ff. CIC und ein Diözesankomittee der Verbände.
Weblinks
- Liste der Diözesanräte in Deutschland
- Codex Iuris Canonici: Pastoralrat
- Die bischöfliche Vollmacht und der Diözesanrat. Kirchenrechtliche Hintergrunderläuterungen zu den Vorgängen im Bistum Regensburg. Am Beispiel der Vorgänge im Bistum Regensburg beschreibt Demel die Rechtsstellung und Rechtsabgrenzung des Diözesanrats und der bischöflichen Vollmacht.
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