- Peer to Peer Banking
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Peer-to-Peer-Kredite (Englischen peer-to-peer lending oder person-to-person lending) sind Kredite, die direkt von Privatanlegern an private Kreditnehmer als Privatkredite unter weitgehender oder vollständiger Ausschaltung einer Bank als Mittelsmann gewährt werden. Diese Form der Kreditvergabe wird auch zunehmend im deutschsprachigen Raum - insbesondere für junge, innovative Unternehmen - z.B. für die Entwicklung von patentierungsfähigen Produkten - vorgenommen, da Kreditinstitute in der Finanzierung derartiger Vorhaben eine zunehmend restriktive Kreditvergabe handhaben. Hierbei handelt es sich um Privatkredite die in der Regel mit einem erheblichen Zinsaufschlag auf den Kapitalmarktzins (Risikozuschlag) gewährt werden.
Als erstes Unternehmen hat Zopa in Großbritannien eine Vergabe von Krediten über das Internet im Jahr 2005 etabliert. Seit 2006 gibt es Peer-to-Peer Kredite in den USA, seit 2007 in Deutschland.
Eine besondere Spielart ist die Vergabe solcher Kredite als Kleinkredite oder Mikrokredite an Unternehmer in der Dritten Welt. Hierbei steht nicht die Gewinnerzielungsabsicht des Kreditgebers, sondern die Unterstützung der Arbeit des Kreditnehmers aus wohltätigen Motiven im Vordergrund (oft bezeichnet als Social Lending).
Rechtslage in Deutschland
Kredite von Privat an Privat sind in Deutschland als Privatkredit grundsätzlich beliebig zulässig. Besondere Aufmerksamkeit ist allerdings den Kreditverträgen zu widmen. Eine besondere Form ist hierbei nicht vorgeschrieben - theoretisch würde ein Vermerk mit Unterschrift und Datum auf einem Bierdeckel ausreichen - dennoch sollte im Zuge der gegenseitigen Rechtssicherheit entweder ein notarieller Kreditvertrag oder aber zumindest ein „banküblicher“ Kreditvertrag geschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass sich die vereinbarte Zinshöhe an den Maßstäben der marktüblichen Kreditzinsen orientiert - eine willkürliche Zinsvereinbarung, die den banküblichen Zins um mehr als 100 % überschreitet ist in jedem Fall nach § 138 BGB als sittenwidrig zu bezeichnen, was für den Kreditgeber im Zweifelsfall (gerichtliche Überprüfung des Vertrages) zu einer Nullverzinsung führt.
Inwieweit der Betrieb einer Internet-Plattform zur Vermittlung von Peer-to-Peer-Krediten einer Genehmigungspflicht (§ 32 KWG) durch die BAFIN unterliegt, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Angebots ab. Da nach Auskunft der BAFIN an den Spiegel jeder einzelne Gläubiger, der sein Geld „gewerbsmäßig” verleiht, erlaubnispflichtig ist, kann Benützern, die wiederholt und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, Kredite anbiete[n] eine Erlaubnispflicht erwachsen, [d]er Plattformbetreiber wäre also indirekt in unerlaubte Geschäfte eingebunden und müsste sich auf entsprechende Konsequenzen gefasst machen[1].
Weblinks
- Michael K. Hulme et al.: Internet-Based Social Lending, Past, Present and Future, Studie des Social Futures Observatory, Oktober 2006.
- Options Grow for Investors to Lend Online, auf: Wallstreet Journal vom 18. Juli 2007.
- Kredite von Lieschen Müller, auf: heute.de vom 11. Mai 2007.
- Online p2p lending nibbles at banks' loan business, Deutsche Bank Research Juli 2007.
- Hildebrandt-Woeckel, Sabine: Kredit von Herrn Schmidt, auf: faz.net vom 1. April 2007.
- Lots Of Loans, But No Banks, auf: businessweek.com vom 3. Juli 2006 (engl.).
Quellen
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