Pensionsversicherungsanstalt

Pensionsversicherungsanstalt

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist der größte Pensionsversicherungsträger sowie der größte Sozialversicherungsträger in Österreich. Die ehemals eigenständigen Pensionsversicherungsanstalten der Angestellten bzw. der Arbeiter wurden mit 1. Jänner 2003 fusioniert.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Im Gegensatz zu den meist lokal organisierten Krankenversicherungsträgern ist die Pensionsversicherungsanstalt eine bundesweit tätige Einrichtung. Mit der Fusionierung 2003 sah das Gesetz allerdings die Einrichtung von Landesstellen in allen Bundesländern vor. So wird heute ein Großteil der Agenden der PVA dezentral in den Landesstellen erledigt. Zuvor hatte die PV der Arbeiter Landesstellen, die teilweise für mehrere Bundesländer gleichzeitig zuständig waren - die PV der Angestellten war grundsätzlich zentral organisiert mit Außenstellen in den Ländern.

Aufgaben

Pensionsaufgaben: Die wichtigste Aufgabe der PVA betrifft den Bereich Pensionen. Die PVA prüft die Anspruchsvoraussetzung über die Pensionsberechnung, die Pensionsgewährung und übernimmt weiters die Betreuung der Pensionisten. Pensionen sind Pflichtleistungen, auf welche ein Rechtsanspruch besteht. Dieser Rechtsanspruch kann vor dem Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt werden.

  • Folgende Pensionsleistungen aus dem Versicherungsfall des Alters sind vorgesehen
    • Alterspension
    • Korridorpension (eine neue Form der Alterspension nach dem APG ab 1. Jänner 2005)
    • Schwerarbeitspension
    • Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer bzw. die sogenannte „Hacklerregelung“ (gilt für Frauen geboren bis 31. Dezember 1959 und Männer geboren bis 31. Dezember 1954 - die Sonderform der Schwerarbeits-Hacklerregelung gilt darüber hinaus für Frauen geboren bis 31. Dezember 1963 und für Männer geboren bis 31. Dezember 1958)
    weiters aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit
    • Invaliditätspension (Arbeiter) bzw. Berufsunfähigkeitspension (Angestellte)
    und aus dem Versicherungsfall des Todes
    • Witwenpension
    • Witwerpension
    • Waisenpension
    • Abfindung

Gesundheitsaufgaben: Bei drohender Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines körperlichen oder geistigen Leidens soll durch geeignete Maßnahmen die Gesundheit gefestigt bzw. wiederhergestellt werden. Das Ziel ist, die Arbeitsfähigkeit der Versicherten so lange wie möglich zu erhalten und den Pensionsanfall so lange wie möglich zu verzögern. Maßnahmen der Rehabilitation sind Pflichtaufgaben, auf die - ebenso wie bei der Gesundheitsvorsorge (Freiwillige Aufgabe) - kein individueller Rechtsanspruch besteht.

Versicherungsaufgaben: Für Personen, welche nicht pensionsversichert sind gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschliessen. Durch dieses Angebot soll diesen Menschen die Möglichkeit geboten werden, trotz bisher fehlender Beitragszahlung zur Pensionsversicherung eine Pension zu erlangen.

Serviceleistungen

Durch die ständige Anpassung bzw. Veränderung des Sozialversicherungsrechtes ist die PVA bemüht, den Versicherten ständig auf dem Laufenden zu halten. Hier werden folgende Leistungen angeboten:

  • Feststellung und Speicherung der erworbenen Versicherungszeiten
  • Vorausberechnung der Pension für pensionsnahe Jahrgänge
  • Betreuung des individuellen Pensionskontos
  • Information durch leicht verständliche Broschüren
  • Betreuung durch informelle Sprechtage und Messestände
  • Klarstellung durch Presseaussendungen

Gesundheitsleistungen

Wenn auf Grund des körperlichen oder geistigen Zustandes die Zahlung einer Berufsunfähigkeitspension bzw. Invaliditätspension droht, sind Leistungen aus der Gesundheitsvorsorge bzw. Rehabilitation vorgesehen. Auf diese Leistungen besteht kein individueller Rechtsanspruch, sie können unter Umständen auch von Amts wegen gewährt werden.

Gesundheitsvorsorge

Diese Leistung soll die Arbeitskraft so lange wie möglich erhalten, indem sie bereits frühzeitig gesundheitliche Beeinträchtigungen mildert oder behebt. Dazu dient die Gewährung von Kuraufenthalten oder Zuschüssen zu Kuraufenthalten. Diese Leistungen sind gesetzlich nicht verankert und werden von der PVA freiwillig nach Maßgabe der finanziellen Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Durchführung erfolgt in PVA-eigenen Gesundheitseinrichtungen oder in Vertragshäusern.

Rehabilitation

Maßnahmen der Rehabilitation werden nach schweren Unfällen, Operationen und Erkrankungen gewährt, um eine Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen bzw. zu gewährleisten. Die Leistungen sind eine Pflichtaufgabe der PVA und gesetzlich verankert. Die Durchführung erfolgt in PVA-eigenen Rehabilitationszentren.

Folgende Möglichkeiten sind vorhanden:

  • Medizinische Maßnahmen: Aufenthalt im Rehabilitationszentrum, Therapien, Prothesen, Rollstühle, etc.
  • Berufliche Maßnahmen: Umschulung, behindertengerechte Adaptierung des Arbeitsplatzes, etc.
  • Soziale Maßnahmen: Zuschüsse oder Darlehen für behindertengerechten Umbau von vorhandenen Wohnungen, Adaptierung eines PKW, etc.

Sonstige Leistungen

  • Unterstützungsfonds: Bei unverschuldeter Notlage kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen unter Beachtung gewisser Richtlinien eine Leistung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden. Diese Leistungen sind freiwillig; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Pflegegeld und Ausgleichszulage: Leistungen mit Versorgungs- bzw. Sozialhilfecharakter, die mit den Pensionen ausbezahlt werden, aber nicht von der Pensionsversicherungsanstalt getragen werden sondern zu 100 % vom Bund ersetzt werden.

Selbstverwaltung

Ein wichtiger Grundsatz der gesamten österreichischen Sozialversicherung ist die Selbstverwaltung. Das heißt, dass der Bund staatliche Aufgaben an die eigentlich Betroffenen zur Selbstverwaltung überträgt. Im Falle der Pensionsversicherung bedeutet das, dass die Pensionsversicherungsanstalt von allen Pflichtversicherten (also einem großen Teil aller österreichischen Arbeitnehmer) und von den Arbeitgebern (die die Hälfte der Pensionsversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeiter zu bezahlen haben) verwaltet wird. In der Realität sieht das so aus, dass die Kammer für Arbeiter und Angestellte als Vertreter der Dienstnehmer zu 2/3 und die Wirtschaftskammer Österreich als Vertreter der Dienstgeber zu 1/3 die sogenannten "Versichertenvertreter" in die Vollversammlung, das oberste Organ der PVA, entsendet. Der Pensionsversicherungsanstalt steht der Obmann Manfred Felix mit dem Ersten Obmann-Stellvertreter Peter Lehner und dem Zweiten Obmann-Stellvertreter Rudolf Habeler vor. Da die umfangreichen Aufgaben der PVA selbstverständlich nicht von den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Selbstverwaltung getätigt werden können, steht der Selbstverwaltung das sogenannte „Büro“ - also die Angestellten der PVA - zur Seite.

Mitarbeiter

Leitender Angestellter ist der Generaldirektor Dr. Winfried Pinggera mit den beiden Stellvertretern Gabriele Eichhorn, MBA und Johannes Jungwirth. Der Chefarzt ist Prof. Dr. Rudolf Müller, der Chefarzt-Stellvertreter Dr. Klaus Pirich. Die PVA beschäftigt in der Hauptstelle Wien und den neun Landesstellen über 4000 Mitarbeiter. Jeder Landesstelle steht ein Direktor vor. Über 2000 weitere Mitarbeiter sind in den 17 PVA-eigenen Sonderkrankenanstalten beschäftigt. Deren Führung besteht aus einer Ärztlichen Leitung, einer Verwaltungs- sowie einer Pflegedienstleitung. Weiters ist ein Ombudsmann im Dienste der Versicherten und Pensionisten tätig. Seine Aufgabe ist es rasch und unbürokratisch Unzulänglichkeiten abzustellen und Missverständnisse aufzuklären.

Budget

Die Pensionsversicherungsanstalt verwaltet mit 23,58 Milliarden Euro (2006) das zweithöchste Budget (nach dem Bund) in Österreich. Die Deckungsquote, also der Anteil, der von den Versicherten selbst finanziert wird, beträgt 97,2 %. Der Verwaltungsaufwand ist mit 1,22 % des Budgets sehr niedrig. Das geforderte Sparziel konnte mit dem Voranschlag 2006 erreicht werden.

Weblinks

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