Absturzgefahr

Absturzgefahr
DIN 4844-2 W015 Warnung vor Absturzgefahr

Ein Absturz ist ein Unfall, der im Gegensatz zum Sturz/Stolpern und Ausgleiten/-rutschen durch einen Fall aus einer erhöhten Position zustande kommt.

Inhaltsverzeichnis

Auftreten

Absturzunfälle treten beispielsweise auf bei

Folgen

Bereits ein Sturz aus geringen Höhen, z. B. von einer Leiter kann zu schwersten Verletzungen führen. Stürze aus geringen Höhen erlauben kein Abfangen mit den Gliedmaßen, so dass es hier oft zu schweren Verletzungen kommt.

Die Folgen sind von sehr vielen Faktoren abhängig, beispielsweise

  • der Absturzhöhe
  • auftreffende Körperteile
  • der Auftrefffläche (ein Auftreffen auf Steinen wird schwerere Verletzungen zu Folge haben, als Sturz in Pulverschnee)
  • Hindernissen im Verlauf der Flugbahn. Der Sturz auf ein herausstehendes Objekt, wie z. B. ein Armierungseisen kann auch auf ebener Erde tödlich ausgehen
  • dem Verhalten des Abstürzenden. Die Verletzungsschwere ist bei Bewusstlosigkeit oder „Akzeptieren des Unvermeidlichen“ wegen des geringen Muskeltonus oft geringer.
  • die Körperstatur (Kleinstkinder überleben oft Stürze auch aus größeren Höhen, Katzen sind in der Lage, sich in der Luft zu drehen und mit den Gliedmaßen aufzufangen)
  • Alter (bes. die mit dem Alter spröder werdende Knochenstruktur)
  • die Bergungsmöglichkeiten (Folgeschäden sind beim Bergsteigen z. B. durch Kälte oder Hängen im Seil zu befürchten.)

Abschätzung

Physikalisch lassen sich die Folgen eines Sturzes abschätzen, wenn man die Größe der Erdbeschleunigung (g = 9,81 m/s2), und der Abbremsung kennt (negative Beschleunigung a). Übersteigt die Abbremsung etwa die 10fache Erdbeschleunigung g, werden innere Organe mit hoher Wahrscheinlichkeit irreparabel gequetscht.

Aus den Fallgesetzen (s: Weg, t: Zeit):

s = \tfrac a 2 \cdot t^2
v = a \cdot t

lassen sich Geschwindigkeit, Bremszeit, Bremsweg und Verzögerung bestimmen.

Hier eine Tabelle der Werte für eine maximale Verzögerung von 10 g. Dabei ist mindestens ein Bremsweg von s = h/10 und entsprechende Bremszeit erforderlich. Ab einer Fallhöhe von ca. 200 m wird die Fallgeschwindigkeit durch die Luftreibung auf ca. 250 km/h (=70 m/s) begrenzt.

Höhe [m] Geschwindigkeit [km/h] Bremsweg [m] Bremszeit [s] Beispiel
1 15,8 0,1 0,05
2 22,7 0,2 0,06
3 27,7 0,3 0,08
4 32,4 0,4 0,09
5 35,6 0,5 0,1
6 39,2 0,6 0,11
10 50,4 1,0 0,14 Sprung vom 10m-Turm
20 71,3 2 0,2
200 226 20 0,64
1000 250 25 0,7

Die Bremswirkung kann erreicht werden durch:

  • Ein elastisches Kletterseil. Ein Sturz wäre tödlich, wenn man nach wenigen Metern schlagartig vom Halteseil abgebremst würde. Um einen Normsturz aus ca. 4 m Höhe zu überleben, bedarf es einer Verzögerungsstrecke von mindestens 40 cm, wenn die Verzögerung 10 g nicht übersteigen soll. Moderne Kletterseile besitzen deshalb eine Dehnfähigkeit unter hoher Last von mindestens 9 %.
  • Abfedern mit den Beinen und Abrollen. Mit Übung ist ein Sprung aus 2 m Höhe gefahrlos zu meistern. Abfedern mit Füßen und Beinen und ein Abrollen ermöglichen eine Bremsstrecke von mehr als 50 cm. Ein Stuntman überlebt durch entsprechendes Training auch größere Höhen.
  • Eine Knautschzone. Ein Frontalzusammenstoß mit dem PKW bei 50 km/h, entsprechend einem Sprung aus 10 m Höhe, kann man überleben, wenn sich die Knautschzone um mehr als 1 m zusammenschiebt.
  • Reibung. Beim Sturz mit dem Fahrrad entstehen Schürfverletzungen durch Rutschen auf dem Asphalt. Wenn die Strecke bis zum nächsten Laternenpfahl genügend lang ist können schlimmere Verletzungen vermieden werden.
  • Wasserwiderstand. Ein Sprung aus 10 m Höhe in ein Schwimmbecken erfordert eine Wassertiefe von mindestens 1 m. Berichte, dass auch 70 cm ausreichen würden[1], beruhen möglicherweise darauf, dass der Beckenboden zusätzlich um mind. 30 cm abfedert.
  • Luftwiderstand. Ein Fallschirm vergrößert diesen, ein Regenschirm kaum.
  • Ein ungebremster Fall aus 2 m Höhe auf den Kopf ist tödlich. Der erforderliche Bremsweg von 20 cm entspricht mehr als dem halben Kopfdurchmesser.
  • Um einen Fall aus großer Höhe zu überleben, muss eine gleichmäßige Abbremsung über mindestens 25 m möglich sein. Siehe die Schilderung unten unter Kuriosa.

Verletzungen

Die Verletzungen können sich je nach Absturzhöhe auf nahezu alle Organsystem beziehen. Besonders kritisch sind:

  • Schädelfrakturen und Gehirnblutungen
  • Wirbelsäulenfrakturen
  • innere Verletzungen, inbes. Riss von Leber, Milz oder großer Blutgefäße,
  • Stichverletzungen durch gebrochene Knochen oder Pfählungsverletzungen

Daneben kann es zu zahlreichen anderen Verletzungen kommen z. B.

  • Frakturen, besonders der Extremitäten und Gelenke, Prellungen, Abschürfungen
  • Gehirnerschütterungen

Schutz vor Absturz

Meide die Gefahrenstelle!

Der beste Schutz gegen Absturz ist, sich nicht auf hochgelegene Flächen zu begeben, von denen man abstürzen könnte. Ist dies nicht möglich, wird die Absturzkante mit einem geeigneten Geländer geschützt. Wenn man sich zwangsläufig in absturzgefährdeten Bereichen bewegen muss, nutzt man in der Regel Kletter- oder Auffanggurte in Verbindung mit dynamischen Seilen und ggf. Falldämpfern.

Wenn mit einem Absturz in ein Seil zu rechnen ist, muss außerdem eine rasche Bergung möglich sein, da es bei längerem Hängen im Seil zu Kreislaufzusammenbruch und gegebenenfalls Tod kommen kann.

Es werden Rettungsgeschirre genutzt, wenn sich Personen aus eigener Kraft nicht mehr retten können (z. B. Arbeiten in Behältern).

Die Folgen von Abstürzen aus geringen Höhen für besonders kritische Körperteile lassen sich durch Protektoren (Wirbelsäule, Knie und Ellenbogen) und Helme zumindest reduzieren.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

Es stehen zwei Schutzausrüstungen zur Auswahl:

  • das Haltesystem, bestehend aus Haltegurt, Verbindungsmittel und Anschlagpunkt und
  • das Auffangsystem, bestehend aus Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Anschlagpunkt.

Wenn andere technische Maßnahmen gegen Absturz nicht möglich sind, muss Sicherheitsgeschirr eingesetzt werden. Dazu zählen:

  • Auffanggurte (bestehend aus mehreren Gurten vom Oberschenkel zur Schulter mit rückseitiger oder vorderseitiger Fangöse)
  • Haltegurte (straffe Halteseile, nicht als Auffangsystem geeignet, Beschäftigte sollen von einer Absturzkante fern gehalten werden)
  • Feuerwehr-Sicherheitsgurte
  • Verbindungsmittel (Sicherheitsseile, Fangleinen, Halteriemen)
  • Sonstige Geräte, wie z. B. Falldämpfer, Steigschutz oder Abseilgeräte

Kuriosa

Den Rekord für die größte (überlebte) Absturzhöhe hält Vesna Vulović. Sie überlebte am 26. Januar 1972 einen Sturz aus 10.160 m Höhe.

Siehe auch

Normen

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

  • Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ BGV A 1 (bisherige VBG 1) § 33 Abs. 3
  • Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ BGV C 22 (bisherige VBG 37) § 12 Abs. 3
  • Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz BGR 198 (bisherige ZH 1/709)
  • Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten BGR 199 (bisherige ZH 1/710)

Quellen

  1. http://www.youtube.com/watch?v=AjJvLefQSWY Video eines Sprungs aus 10 m Höhe

Wikimedia Foundation.

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