- Pfandsystem
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Als Pfandsystem bezeichnet man ein (durch Gesetz eingeführtes) System der Rückführung von Gebrauchsgütern (das Pfandgut) an den Verkäufer oder eine gesonderte Rücknahmestelle zum Zwecke der Wiederverwertung entweder des Gutes selbst oder doch seiner stofflichen Substanz, bei dem der Anreiz für den Verbraucher, das Gut zurückzuführen dadurch erzeugt wird, dass der Verbraucher bei Empfang des Gutes einen Wert (das Pfand) hingibt, den er mit der Rückgabe des Gutes zurückerhält.
Inhaltsverzeichnis
Systemansatz Rückführung an den Verkäufer
Dabei gibt es verschiedene Stufen der Abstraktion vom eigentlichen Ausgangsverhältnis Verkäufer/Verbraucher, die die Verkehrsfähigkeit des Pfandgutes erhöhen, damit die Rückführung erleichtern und so die Akzeptanz und die Effizienz des Pfandsystems erhöhen.
Die einfachste und nicht abstrahierte Form ist die, dass für ein ganz bestimmtes Pfandgut ein ganz bestimmter Wertgegenstand hingegeben wird, der diesem zugeordnet ist. Hier kann der Wertgegenstand nur durch Hingabe gerade des ihm zugeordneten Pfandgutes zurückerlangt werden, was oft eine zusätzliche Hingabe von Beweispapieren erforderlich macht und so relativ umständlich ist. Zudem würde mit dem Untergang oder der Verschlechterung des hingegebenen Gegenstandes eine erhebliche Störung des einzelnen Pfandverhältnisses und des ganzen Systems eintreten.
Durch die Verwendung von Geld als Pfand, das zudem nur als Summe zurückzugewähren ist und nicht in Form der einst hingegebenen konkreten Geldwertzeichen, kann das Auftreten solcher Probleme weitestgehend verhindert werden – es ist die erste Stufe der Abstraktion, nämlich Abstraktion vom konkret hingegebenen Wertgegenstand. Doch selbst mit dieser Abstraktion entstünden noch Probleme, denn der Verkäufer wäre gegenüber dem Verbraucher nur bezüglich des einst überlassenen konkreten Pfandgutes im Pfandverhältnis. Dies wird dadurch überwunden, dass der Verkäufer auch gegen ein Gut gleicher Art und Güte wie das Pfandgut das Pfand herausgegeben muss - zweite Stufe der Abstraktion, Abstraktion vom konkreten Pfandgut.
In dritter Stufe kann man von der einst an Pfandgütern an den Verbraucher überlassenen Menge abstrahieren, sodass Pfandgüter auch bei einem Verkäufer eingelöst werden können bei dem sie gar nicht gekauft wurden, sofern sie nur ihrer Art und Güten nach solche sind, die er verkauft und auch zurücknimmt, also derselben Gattung entsprechen wie das von ihm verkaufte Pfandgut. Dadurch wird die Einlösbarkeit der Pfandgüter erheblich vereinfacht, die Effizienz des Systems erheblich erhöht. Durch Verwendung weitgehend einheitlicher Güter als Pfandgüter im Geltungsbereich des Pfandsystems kann diese Vereinfachung und damit die Effizienz weiter erhöht werden.
In vierter Stufe kann auch noch von der Gattung des Pfandgutes selbst abstrahiert werden indem man jeden, der auch nur eine Gattung Pfandgut verkauft in die Pflicht nimmt, nicht nur alle Güter dieser Gattung, also Güter gleicher Art und Güte, sondern auch Güter anderer Gattung unter Hergabe des für diese erhobenen Pfandes anzunehmen. Diese Stufe bevorteilt den Verbraucher allerdings übermäßig auf Kosten des Verkäufers, der sich ganz und gar überlegen wird, ob er überhaupt noch mit Pfandgütern arbeitet und somit insgesamt die Effizienz des Systems in Frage steht.
Als praktikabel hat sich insbesondere die dritte Stufe der Abstraktion erwiesen, sie ist heute in Deutschland für die klassischen Pfandflaschen gängig.
Systemansatz gesonderte Rücknahmestelle - Rücknahmekette
Anstelle oder auch neben der Rücknahme durch die Verkäufer kann auch die Rücknahme durch gesonderte Rücknahmestellen geschehen. Die Problematik ist dabei, dass die Rücknahmestelle ein Pfand nie erhalten haben, da sie ja die Pfandgüter nicht verteilten. Die Stellen müssen insofern also vorleisten. Dieses Problem stellt sich indes aber auch dort, wo der Verkäufer auch solche Güter aus seiner Pfandgutgattung zurücknehmen muss, die er nicht verkaufte, auch für diese hat er ein Pfand nicht erhalten. Damit das Pfandsystem an dieser Stelle nicht scheitert müssen Verkäufer und sonstige Rücknahmestellen ihrerseits die Möglichkeit haben, die zurückgenommenen Pfandgüter weiterzugegeben. Diese Rücknahmekette ist dann bis zum Hersteller oder des Wirtschaftlichen Verwenders (Abfüller bei Pfandflaschen) des Gutes zu erstrecken, der seinerseits der erste ist, der Pfand erhebt. Nur auf diese Weise wird verhindert, dass einerseits neue Rohstoffe verwendet werden, wo auch Wiederverwendung sinnvoll und möglich ist und andererseits ein Glied der Kette sein Pfand unverschuldet verliert.
Das Pfandgut
Grundsätzlich jeder Gebrauchsgegenstand, der sich zur Wiederverwendung seiner selbst oder seiner Substanz eignet, kann Pfandgut sein. Vor allem Verpackungen werden heutzutage als Pfandgüter weitergegeben, um die durch die Verpackungsflut erzeugte Nachfrage an Verpackungen zumindest teilweise durch wiederverwendetes Material zu befriedigen.
Siehe auch
Kategorie:- Verpackungswesen
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