- Pferdewirtschaftsmeister
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Der Pferdewirt ist ein anerkannter dreijähriger Ausbildungsberuf, der in einem der folgenden vier Schwerpunkte gelernt werden kann:
- Pferdezucht und -haltung: Hier erwirbt der/die Auszubildende u.a. Kenntnisse in der Pferdezucht, Pferdefütterung, tiergerechte Haltung und Veterinärkunde, Weidemanagement, Grundfutteranbau sowie im Bewegen und Arbeiten der Pferde, in der Grünlandbewirtschaftung, im Umgang mit landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen usw.
- Reiten: Hier liegt der Schwerpunkt von Ausbildungsbeginn an beim Reiten, der Ausbildung von Pferd und Reiter, ausreichend Talent (Balance und Elastizität) sowie eine solide reiterliche Grundausbildung sollten vorhanden sein. Die Auseinandersetzung mit der Reittheorie spielt in der Ausbildung eine große Rolle.
- Rennreiten: Voraussetzung hierbei sind mittlere Körpergröße und ein geringes Körpergewicht (ca. 50 kg) sowie Sportlichkeit und der eiserne Willen, das Körpergewicht zu halten, schon während der Ausbildung müssen Rennen geritten werden.
- Trabrennfahren: In diesem Ausbildungszweig gelten ähnliche Voraussetzungen wie für das Rennreiten, wobei das Körpergewicht der Fahrer ca. 75kg beträgt.
Die Ausbildung beinhaltet eine Zwischenprüfung, die nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit abgelegt werden sollte. Die wesentlichen Inhalte des Berufes Pferdewirt/in sind in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt geregelt. Während der Ausbildung muss ein Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) geführt werden, in den auch Leittexte aufgenommen werden können.
Die Fortbildung eines Pferdewirts zum Pferdewirtschaftsmeister ist ebenfalls in die vier oben genannten Bereiche unterteilt. Nach bestandener Prüfung ist der Pferdewirtschaftsmeister zur Ausbildung von Pferdewirten berechtigt.
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