- Pflichtverband
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Pflichtverband ist ein Begriff aus dem deutschen Recht. Er bezeichnet einen Verband, der aufgrund öffentlich rechtlicher Vorschriften besteht. Typisch für Pflichtverbände ist, dass die Mitgliedschaft in ihnen obligatorisch, d. h. nicht vom Willen der Mitglieder abhängig ist (Pflichtmitgliedschaft). Von Kritikern werden solche Verbände auch als "Zwangsverbände" bezeichnet.
Pflichtverbände, in denen die Pflichtmitgliedschaft seit längerem umstritten ist, sind etwa die Industrie- und Handelskammern oder auch die (verfassten) Studentenschaften.
Siehe auch: Berufsständische Körperschaft
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Verwaltungsorganisation (Deutschland)
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