- Auengebiet von nationaler Bedeutung
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In der Schweiz sind Auengebiete von nationaler Bedeutung seit 1992 durch eine Bundesverordnung geschützt. Ziel der Verordnung ist es, die wichtigsten Auengebiete ungeschmälert zu erhalten.
Die Verordnung wurde verfasst aufgrund einer Empfehlung des Europarats von 1982, die noch vorhandenen Auen zu schützen. Zugrundeliegendes Gesetz ist Artikel 18a Absätze 1 und 3 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1961 über den Natur- und Heimatschutz, das Natur- und Heimatschutzgesetz. Verantwortlich ist das Bundesamt für Umweltschutz.
Gegenwärtig sind durch diese Verordnung 282 Objekte mit insgesamt 226 km² geschützt, was etwa einem halben Prozent der Fläche der Schweiz entspricht.
Inhaltsverzeichnis
Geographische Einteilung
Die Auengebiete werden eingeteilt in:
- Alpine Auen. Darunter fallen
- Gletschervorfelder (52)
- alpine Schwemmebenen (15)
- Flussauen. Hier wird unterschieden zwischen
- subalpine Flüsse und Bäche von 1320 bis 2020 m (21 natürliche, 3 korrigierte)
- montane Flüsse und Bäche von 560 bis 1420 m (59 natürliche, 11 korrigierte)
- kolline Flüsse von 280 bis 660 m
- Mittelland (24 natürliche, 27 korrigierte)
- Alpensüdseite und Kanton Genf (13 natürliche, 7 korrigierte)
- Zentralalpen (6)
- kolline Schwemmkegel (2)
- Flüsse im Moorgebiet (5)
- Flüsse im Jura (2)
- Deltas (17)
- Seeauen
- Seeufer Kollin und montan (13)
- Stauseeufer Kollin und montan (5)
Vegetationstypen
Die geschützten Gebiete weisen die folgenden Vegetationstypen auf ((Zahlenangaben in Prozent der geschützten Fläche):
- Wasser (8 %)
- Nackte oder wenig bewachsene Auensedimente (3 %)
- Auenfläche mit Krautvegetation (7 %)
- Weichholzaue (8 %)
- Hartholzaue (9 %)
- Andere Wälder (17 %)
- Alpine Auen (42 %)
- Übrige Flächen (6 %)
Beispiele
Zu den Auengebieten von nationaler Bedeutung gehören ganz oder teilweise
- die Engstligenalp, alpine Schwemmebene, 2003 (Nr. 1352)
- das Engstligental oberhalb Frutigen, natürlicher montaner Fluss, 1992 (Nr. 78)
- das Gasterental, natürlicher montaner Fluss, 1992 (Nr. 325)
- die Greina, alpine Schwemmebene, 1992 (Nr. 1320)
- der Klingnauer Stausee, kollines Stauseeufer, 1992 (Nr. 36)
- Morteratschgletscher, Gletschervorfeld, 2001 (Nr. 1238)
- die Magadinoebene, Delta, 1992 (Nr. 169)
- der Pfynwald, kolliner Fluss Zentralalpen, 1992 (Nr. 133)
- Rhonegletscher, Gletschervorfeld, 1992 (Nr. 1215)
- Rosenlauigletscher, Gletschervorfeld, 2001 (Nr. 1216)
- das Wasserschloss Brugg-Stilli, Auenlandschaft (Nr. 37)
- Wildstrubelgletscher, Gletschervorfeld, 2001 (Nr. 1129)
- Zinalgletscher, Gletschervorfeld, 2001 (Nr. 1038)
Weblinks
- BAFU (mit PDF-Datei)
- Verordnung über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung (PDF-Datei; 507 kB)
- Publikationen des BAFU
- Auenberatungsstelle im Auftrag des BAFUy
- Alpine Auen. Darunter fallen
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