- Aufbahrung
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Aufbahrung ist das offene Ausstellen eines Verstorbenen während eines gesetzlich bestimmten oder eines behördlich genehmigten Zeitraumes in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten vor der Beerdigung auf einer Totenbahre oder in einem Sarg.
Inhaltsverzeichnis
Maßnahmen vor der Aufbahrung
Nach Eintritt des Todes muss zunächst ein Arzt eine Leichenschau vornehmen und die Freigabe durch die Todesbescheinigung (auch Leichenschauschein oder Totenschein genannt) erklären. Vor der Ausstellung dieser Bescheinigung dürfen keine Versorgungs- und Behandlungsmaßnahmen an dem Verstorbenen durchgeführt werden. Ist die Todesbescheinigung ordnungsgemäß ausgestellt und liegt keine meldepflichtige Infektionskrankheit vor, sollte eine hygienische Versorgung am Leichnam durchgeführt werden. Zur längeren oder unter bestimmten Gegebenheiten (Verletzungen, Verfärbungen) bedingten Aufbahrung ist eine thanatopraktische Behandlung ratsam. Dies ermöglicht eine hygienisch und ästhetisch unbedenkliche Aufbahrung im offenen Sarg. Der Leichnam sollte zudem nach der Versorgung oder Behandlung mit persönlicher Kleidung oder einem Totenhemd bekleidet werden.
Mögliche Orte für eine Aufbahrung
Danach besteht die Möglichkeit, den Verstorbenen bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes ohne besondere behördliche Genehmigung im Sterbehaus zu behalten, um ihn dort aufzubahren. Daneben besteht für die Angehörigen des Verstorbenen die Möglichkeit, bei den zuständigen Behörden eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Die Aufbahrung zuhause muss unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen (Länder-)Regelungen erfolgen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind in den einzelnen deutschen Bundesländern verschieden. Ein Leichnam kann ferner auch in der Aufbahrungshalle eines Friedhofs, eines Bestattungsunternehmens oder in einer Kirche aufgebahrt werden, insofern die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind.
Offene und geschlossene Aufbahrung
Es wird in zwei Formen der Aufbahrung unterschieden, die offene und die geschlossene Aufbahrung. Die geschlossene Form ist die mit etwa 90 Prozent überwiegend gewählte Aufbahrungsart. Bei der geschlossenen Aufbahrung wird der Verstorbene in einem verschlossenen Sarg aufgebahrt. Bei der offenen Variante wird der Leichnam in den geöffneten Sarg oder auf eine Bahre gelegt und kann so von den Angehörigen betrachtet werden.[1]
Funktion der Aufbahrung
Die Aufbahrung ist für manche Menschen ein wichtiges Element der Trauerarbeit. Gerade das offene Aufbahren macht den Tod des Verstorbenen deutlich und kann bei der Verarbeitung der Geschehnisse helfen. Gerade wenn der Todesfall plötzlich eingetreten ist, kann die Aufbahrung die Trauerbewältigung unterstützen. Oft vermissen Angehörige die Möglichkeit, sich 'in Ruhe' zu verabschieden; dies wird durch die Aufbahrung möglich. Bei der offenen Aufbahrung kann man den Verstorbenen noch einmal sehen und sich in Ruhe verabschieden. Wer dies möchte, kann den Leichnam auch berühren; dies ist nicht schädlich.
Manche Bestattungsunternehmen bieten zudem die Möglichkeit, dass Angehörige bei der Waschung des Verstorbenen im Vorfeld der Aufbahrung helfen. Auch dies ist für einige Angehörigen eine Hilfe beim Trauern.[2]
Weblinks
Commons: Aufbahrung – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienEinzelnachweise
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