- Planstelle
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Eine Planstelle ist eine im Stellenplan eines Haushaltsplanes des jeweiligen Verwaltungsträgers nach Amt und Besoldungsgruppe ausgewiesene Stelle eines Beamten. Für eine auf diese Weise ausgewiesene Stelle werden Haushaltsmittel zur Zahlung der Dienstbezüge bereitgestellt.
Planstellen gibt es außer für Beamte etwa auch für Soldaten oder Richter. Für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind im Stellenplan Stellen ausgewiesen.
Planstellen und Stellen besitzen den Charakter einer Verpflichtungsermächtigung. Der Dienstherr begründet mit der Besetzung einer Planstelle oder Stelle eine langfristige Pflicht - auch für den Haushaltsgesetzgeber - zur Zahlung des Gehaltes.
Die Begriffe Planstelle und Stelle im haushaltswirtschaftlichen Sinne sind von der „Stelle“ im organisatorischen Sinne zu unterscheiden. Mit einer Stelle im organisatorischen Sinne ist der konkrete Arbeitsplatz oder Dienstposten gemeint, auf dem ein Angestellter oder Beamter in einer Behörde tätig ist. Mit einer Stellenausschreibung wird dementsprechend nicht eine Planstelle oder Stelle im haushaltswirtschaftlichen Sinne zur Besetzung angeboten, sondern ein Arbeitsplatz oder ein Dienstposten im organisatorischen Sinne.
Nur für Dienstposten ergibt sich aus dem Haushaltsgrundsätzegesetz, dass sie mit einer Planstelle haushaltswirtschaftlich untersetzt werden müssen. Dauerhafte Arbeitsplätze für Angestellte bedürfen aber nach den Haushaltsordnungen auch regelmäßig der Untersetzung durch eine Stelle.
Kategorien:- Haushaltsrecht (Deutschland)
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