- Aufnahmsgebäude
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Empfangsgebäude (in der Schweiz: Aufnahmegebäude und in Österreich auch: Aufnahmsgebäude) sind Gebäude auf sämtlichen Verkehrsknotenpunkten, die im Gegensatz zu Wartehallen Räume für die Durchführung innerbetrieblicher Aufgaben, z. B. des allgemeinen Geschäftsbetriebes mit Reisenden wie Ticketverkauf und Gepäckabfertigung, eventuell auch Zollabfertigungsbetrieb besitzen, dies gilt für alle Sparten wie Eisenbahn, Flugverkehr und Schiff-Fahrt.
Empfangsgebäude auf Bahnhöfen
Empfangsgebäude können zusätzlich Lounges, Umkleideräume und Wohnräume für Eisenbahner sowie Verkaufseinrichtungen (Gaststätte, Zeitungskiosk, Reise- oder Service-Center mit Ticketverkauf) enthalten. Grenzbahnhöfe verfügen über eine Zollstation, die heute im Zuge des Schengen-Abkommen geschlossen ist und nur noch Erinnerungswert besitzt.
Durch Rationalisierung der Eisenbahnen infolge ihrer Privatisierung wurden besonders in Deutschland die Empfangsgebäude vieler unbesetzter Bahnhöfe geschlossen, um Beschädigungen durch Vandalismus vorzubeugen. An diesen Stationen stehen den wartenden Reisenden - nur zum Teil - überdachte Wartehäuschen zur Verfügung.
Umgangssprachlich wird für das Empfangsgebäude häufig der Begriff Bahnhof verwendet. Fachsprachlich ist ein Bahnhof jedoch die gesamte Gleis- und Betriebsanlage.
Empfangsgebäude an Flughäfen
Empfangsgebäude sind in meherere Bereiche unterteilt. Ankunftsbereich, Abflugbereich und Abfertigungsbereich mit Check-In-Schaltern und den Flugsteigen. Hinter den Empfangsgebäuden beginnt das Vorfeld eines Flughafens oder Fluglandeplatzes.
Ein Flughafen kann eines oder mehrere Empfangsgebäude besitzen.Im Verkehrsbauwesen spricht man hier von einem Terminal.
Empfangsgebäude in Überseehäfen
In Hochseehäfen kann es für die Abfertigung der Passagiere auch Empfangsgebäude geben. Sie werden analog wie Bahnhöfe betrieben und beherbergen in der Regel Zollabfertigung, Warteräume und verfügen über Restaurants, Kiosk.
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