- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
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Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) bezeichnet ein Programm der deutschen Polizeibehörden mit dem Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Massenmedien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären.
Inhaltsverzeichnis
Umsetzung
Für die Arbeit des ProPK sind zwei Grundsatzpapiere maßgebend: das Rahmenkonzept[1] und das Kommunikationskonzept[2].
Durch gezielte kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und durch die Entwicklung und Herausgabe von Medien, Maßnahmen und Konzepten, unterstützt das ProPK die örtlichen Polizeidienststellen in ihrer Präventionsarbeit.
Grundgedanke
Der hinter dem Programm stehende Gedanke ist es, dass die Sicherheit ein essentielles Grundbedürfniss des Menschen ist und damit ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität. Einen grundlegenden Beitrag zur Stärkung der Sicherheit beziehungsweise des Sicherheitsgefühls könne in diesem Zusammenhang die Kriminalprävention leisten. Kriminalprävention umfasst alle staatlichen und privaten Programme und Maßnahmen, die Kriminalität als gesellschaftliches Phänomen oder auch als individuelles Ereignis verhüten, vermindern beziehungsweise in ihren Folgen gering halten soll.
Kriminalprävention versteht sich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ihr gerecht zu werden, soll auf dem Wege einer nachhaltig wirkenden Strategie und eines übergreifenden, integrativen Gesamtkonzeptes erreicht werden. In die Verantwortung einbezogen werden sollten neben der Polizei und der Politik auch andere staatliche und nichtstaatliche Stellen wie die Wirtschaft, die Medien und die Bevölkerung.
Eine wirksame Präventionsarbeit erweise sich zunehmend als entscheidender Standortfaktor. Dabei zeige sich, dass Sicherheit eine unerlässliche Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung und Stabilität sei. Durch Kooperation auf allen gesellschaftlichen Ebenen soll Kriminalprävention wesentlich zur Entstehung eines Klimas von Selbstbewusstsein, Toleranz und Solidarität beitragen, aus dem heraus - auch im ökonomischen Sinne - Sicherheit erwachsen könne.
Gremienstruktur
Zum 1. Juli 1997 wurden die Kräfte im Bereich der Polizeilichen Kriminalprävention in einem "Fachinstanzenzug", bestehend aus Projektleitung, Kommission und Zentraler Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention, gebündelt. [3]
Die Projektleitung entscheidet über alle Grundsatzfragen der Polizeilichen Kriminalprävention mit länderübergreifender Bedeutung. Sie stellt die strategische Ebene des ProPK dar.
Die Kommission leistet innerhalb der strategischen Vorgaben der Projektleitung die konzeptionelle Sacharbeit. Dazu haben sich die einzelnen Mitglieder auf bestimmte Präventionsthemen spezialisiert. In der Kommission sind alle 16 Bundesländer und das Bundeskriminalamt vertreten. Mitglieder sind im Regelfall die Leiter der Zentralstellen für Prävention der Landeskriminalämter. Als beratende Mitglieder nehmen Vertreter der Polizei-Führungsakademie und der Grenzschutzdirektion teil.
Die Zentrale Geschäftsstelle beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg koordiniert die länderübergreifenden Aktivitäten der Polizeilichen Kriminalprävention im Gremienstrang und im Zusammenwirken mit außerpolizeilichen Präventionsträgern. Sie führt die Geschäfte der Projektleitung und der Kommission. Darüber hinaus hält sie Kontakt zu anderen polizeilichen Gremien.
Quellen
- ↑ Rahmenkonzept - polizei-beratung.de
- ↑ Kommunikationskonzept - polizei-beratung.de
- ↑ Gremienstruktur - polizei-beratung.de
Weblinks
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