Polizeiliche Kriminalstatistik (Deutschland)

Polizeiliche Kriminalstatistik (Deutschland)

Die deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die bekannteste und am häufigsten verwendete Kriminalstatistik. Sie wird seit 1953 jährlich vom Bundeskriminalamt herausgegeben.[1]

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Die Daten werden von den Ermittlungsbeamten der Polizei entweder durch ein Datenblatt oder durch direkte Eingabe in eine Datenmaske des Arbeitsterminals an die Rechenzentren der Landeskriminalämter weitergemeldet. Dort werden teilweise monatlich, insbesondere aber jährlich Tabellenauswertungen anhand von Schlüsselzahlen, die bestimmten Straftaten zugeordnet sind, vorgenommen. Die tabellarischen Daten werden an das Bundeskriminalamt weitergegeben. Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird jährlich von den Innenministern der Länder (von Anfang Februar bis Mitte Mai) und im Mai dann vom Bundesinnenminister als bundesweite PKS vorgestellt.

Erstmals veröffentlicht wurde die PKS 1953. Während die Reichskriminalstatistik vor allem Daten über Verurteilte auswies, fußte die PKS auf rein polizeilichen Daten. 1959 wurden die Staatsschutzdelikte aus der PKS ausgegliedert. Sie wurden bis 2001 in der gesondert angelegten Polizeilichen Kriminalstatistik-Staatsschutz (PKS-S) geführt, die aber als Verschlusssache nicht öffentlich gemacht wird. Im Jahre 1963 wurden die Verkehrsdelikte, die einen nicht unerheblichen Teil der Kriminalität ausmachen, aus der PKS entfernt.

1971 wurde die elektronische Verarbeitung der Daten eingeführt. Die Delikte bekamen einen bundeseinheitlichen vierstelligen Schlüssel; in den einzelnen Ländern konnten aber breitere Schlüssel vergeben werden. Die Daten wurden einheitlich als Ausgangsstatistik erhoben. Erfasst wurden zahlreiche Erhebungsmerkmale wie Schaden, Alter und Geschlecht von Täter und Opfer.

Seit 1984 wurde die Zählung der Tatverdächtigen umgestellt. Wurde zuvor jeder Tatverdächtige stets erneut erfasst, wenn er weitere Taten beging, wurde nunmehr die so genannte Echt-Tatverdächtigenzählweise eingeführt. Wenn ein Tatverdächtiger innerhalb eines Berichtsjahres mehrmals in der gleichen Deliktskategorie polizeilich in Erscheinung trat, wird er nur einmal gezählt. Der Vorteil dieser Zählweise ergibt sich daraus, dass die Gesamtzahl der Tatverdächtigen völlig überhöht erscheint, wenn Mehrfachtatverdächtige registriert werden.

Seit 1993 (Gesamtberlin seit 1991) wird auch in den damals neuen Bundesländern die polizeiliche Kriminalstatistik valide geführt. Die Daten der Jahre 1991 und 1992 sind aufgrund der Umstellungen nicht zur Darstellung geeignet.[2] Die Zahl der Schlüssel stieg von 105 (1971) auf etwa 400 (2003). Allerdings ist zu beachten, dass in den Jahren von 1993 bis 1999 erhebliche Verzerrungen in den Tötungsdelikten vorliegen, da die Fälle der Zentralen Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) – insbesondere die Todesfälle an der innerdeutschen Grenze – in die PKS einflossen. Seit 2007/2008 melden die Bundesländer alle Einzeldatensätze an das BKA unter einem sechsstelligen Deliktsschlüssel. Der Umfang der erfassten Daten ist erheblich ausgedehnt worden. So wird insbesondere die Beziehung zwischen Opfer und Tatverdächtigem feiner differenziert als zuvor.

Aussagekraft

Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik ist sehr begrenzt. Aufgenommen wird nur die polizeilich registrierte Kriminalität (sog. „Hellfeld“-Kriminalität). Somit gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik nur wenige Anhaltspunkte über die Veränderung der Kriminalität im Erfassungsbereich, da die Veränderung des Hellfeldes nicht gleichzeitig eine Veränderung des Dunkelfeldes, also des nicht erfassten Bereiches beinhalten muss. Steigt zum Beispiel die Zahl der registrierten Körperverletzungen, heißt dies nicht automatisch, dass auch im Dunkelfeld die Zahl der Körperverletzungen steigt. Die registrierte Kriminalität ist vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, beispielsweise dem Anzeigeverhalten der Bevölkerung, der polizeilichen Kontrolldichte („Lüchow-Dannenberg-Syndrom“), dem Erlassen neuer Strafgesetze, Änderungen im Strafrecht, der Definitionsmacht der Polizei (die Polizei entscheidet, ob eine Tat zum Beispiel als Körperverletzung oder versuchter Mord in die PKS eingeht) und der Bevölkerungsentwicklung.

Phänomene wie das Nord-Süd-Gefälle der Straftaten in der PKS (in Norddeutschland sind die PKS-Werte im Allgemeinen höher als im Süden) können so durch Unterschiede in den oben beschriebenen Faktoren erklärt werden und bauen nicht darauf auf, dass die Menschen im Norden Deutschlands öfter kriminelle Akte ausüben würden[3].

So ist auch die viel zitierte „Ausländerkriminalität“ ein Effekt von unbereinigten Statistiken. Die meisten in Deutschland lebenden Ausländer sind männlich, jung, ärmer als der Durchschnitt und leben in größeren Städten. All diese Eigenschaften werden im Allgemeinen mit einer höheren Straftatswahrscheinlichkeit assoziiert[4]. Weiterhin ist zu bedenken, dass Ausländer Straftaten begehen können, die Deutsche nicht im Stande sind zu begehen, wie zum Beispiel einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Außerdem werden Straftaten etwa von Touristen, hier stationierten Soldaten anderer Staaten oder anderer Ausländer, die sich nur temporär in Deutschland befinden, zwar in die PKS als „Ausländerkriminalität“ aufgenommen, aber diese Personen werden dann nicht in der Bevölkerungsstatistik als Ausländer aufgeführt. Dadurch erscheint der Anteil der Straftaten von Ausländern ein wenig höher. Der Faktor "Migrationsgeschichte", der in der öffentlichen Diskussion breiten Raum einnimmt, ist für diese Statistik noch nicht aufbereitet. Die PKS macht keinen Unterschied zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund.

Inhalt

Grob unterteilt, enthält die PKS Informationen zu Fällen, Tatverdächtigen und Opfern.

Bezüglich der Fälle werden die registrierten und aufgeklärten Fälle, die Versuche, die angefallenen Schäden, sowie die Benutzung einer Schusswaffe registriert.

Bei den Tatverdächtigen werden das Alter, Geschlecht, Nationalität (und ggf. der Grund des Aufenthalts in Deutschland) sowie Mehrfachbelastung, die Eigenschaft als Drogenkonsument, die Tatbegehung unter Alkoholeinfluss, sowie die Tatörtlichkeit in Beziehung zum Wohnort des Täters registriert. Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) gibt Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteiles an.

Bei den Opfern werden Alter und Geschlecht sowie die (Nicht-)Beziehung zum Täter registriert. Die Schlüsselzahlen werden nach strafrechtlichen oder kriminologischen Merkmalen vergeben. Die führende 0 steht für die Straftaten gegen das Leben, die 1 für die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die 2 für Rohheitsdelikte (also Delikte gegen die Freiheit der Person oder die körperliche Unversehrtheit), die 3 für die Diebstähle ohne erschwerende Umstände, die 4 für Diebstähle mit erschwerenden Umständen, die 5 für Betrugs- und Fälschungsdelikte, die 6 für sonstige Delikte des Strafgesetzbuches, die 7 für Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze (wie Betäubungsmittelgesetz o. Ä.), die 8 steht für Summenschlüssel.

Literatur

  • Erster Periodischer Sicherheitsbericht BMI/BMJ 2001
  • Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht BMI/BMJ 2006
  • Bernd Belina: Raum, Überwachung, Kontrolle. Vom staatlichen Zugriff auf städtische Bevölkerung. Münster 2006, S.  85ff., ISBN 978-3-89691-635-8
  • Uwe Dörmann: Zahlen sprechen nicht für sich. Luchterhand München 2004, ISBN 3-472-06077-8
  • Werner Lehne: Die begrenzte Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik. In: Humanistische Union e. V. (Hrsg.): Innere Sicherheit als Gefahr. Berlin 2003, S. 110–124, ISBN 3-930416-23-9

Siehe auch

Weblinks

Fußnoten

  1. Web-Ausgabe der PKS, Seite 3
  2. Siehe Einleitung beispielsweise zur PKS 2009, S. IV, www.bka.de/pks/pks2009/download/pks-jb_2009_bka.pdf
  3. Pfeiffer, C.; Wetzels, P.: Die Explosion des Verbrechens? In: Neue Kriminalpolitik 5(2/1994): 32 – 39. S. 37.
  4. Frevel, B. (1998): Wer hat Angst vor’m bösen Mann? Ein Studienbuch über Sicherheit und Sicherheitsempfinden. Baden Baden: S. 31

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