Polnisch-Tschechoslowakischer Grenzkrieg

Polnisch-Tschechoslowakischer Grenzkrieg
Tschechische Karte des Volksabstimmunggebietes
Schlonsakische Volksabstimmungarbeiter

Der Polnisch-Tschechoslowakische Grenzkrieg fand vom 23. bis zum 30. Januar 1919 um das Olsa-Gebiet statt. Auch nach Beendigung der militärischen Handlungen war der Grenzkonflikt lange Zeit nicht beendet und galt erst ab 1958 als beigelegt. Wegen seiner Kürze wird der Krieg auch als Siebentagekrieg (Tschechisch: Sedmidenní válka) bezeichnet.[1][2]

In Folge des Ersten Weltkrieges kam es zum Zusammenbruch der Vielvölkerstaaten Österreich-Ungarn und Russland. Dadurch entstanden auch die Nationalstaaten Polen und die Tschechoslowakei.

Der Grenzverlauf zwischen beiden Staaten war auf dem Gebiet des früheren Herzogtums Teschen von Anfang an strittig, weil sowohl die Tschechoslowakei diesen Teil des ehemaligen Österreichisch Schlesien beanspruchte als auch Polen diese Gebiete, in denen die Landbevölkerung überwiegend polnischsprachig war, in das polnische Staatsgebiet einzugliedern versuchte. Beide Staaten einigten sich am 5. November 1918 auf eine Grenzziehung entlang des Flusses Olsa, dadurch kam es zu einer Teilung der Stadt Teschen.

Im Vorfeld der Wahlen zum polnischen Parlament am 26. Januar 1919 erhob Polen erneut seine Ansprüche auf das gesamte Teschener Land und ließ im Dezember 1918 Teile der Armee an die Grenze verlegen. Nachdem auf die Aufforderung der Tschechoslowakei zum Abzug der Militärpräsenz kein Truppenabzug geschah, marschierte die tschechoslowakische Armee (mit General Josef Šnejdárek) am 23. Januar 1919 nach Polen ein, um nun auch den polnischen Teil des Olsagebietes dem tschechoslowakischen Staatsgebiet einzuverleiben. Die militärischen Auseinandersetzungen, die bis zum 30. Januar 1919 andauerten, brachten keinem der beiden Staaten entscheidende Vorteile.

Im Rahmen der Pariser Friedenskonferenz einigten sich beide Parteien auf eine diplomatische Lösung des Grenzkonfliktes. Jedoch blieben die zwischen dem 23. Juli und 30. Juli 1919 im polnischen Krakau durchgeführten Verhandlungen ergebnislos, da die tschechoslowakische Seite die von Polen geforderte Volksabstimmung im gesamten Olsagebiet strikt ablehnte, da der tschechische Bevölkerungsanteil eine Minderheit darstellte. Die Friedenskonferenz folgte dem polnischen Vorschlag zur Durchführung des Plebiszits.

Gleichzeitig führte Polen im Osten einen Krieg mit Sowjetrussland und war somit im Streit mit der Tschechoslowakei sehr kompromissbereit. In dieser Situation erreichte der tschechoslowakische Außenminister Edvard Beneš die Teilung entlang des Flusses Olsa sowie die Übergabe der umstrittenen Regionen um Spiš und Orava. Am 25. Juni 1920 legte der Botschafterrat der Siegermächte ohne Durchführung der Volksabstimmung den im Grenzvertrag von 1918 genannten Grenzverlauf als verbindlich fest.

Am 28. Juli 1920 kam es zum Abschluss eines diesbezüglichen neuen Grenzvertrages, nachdem beide Regierungen durch die Siegermächte massiv zur Akzeptanz dieser Bedingungen aufgefordert worden waren.

Der Konflikt war damit zwar offiziell beigelegt, aber Polen hatte seine Gebietsansprüche noch nicht aufgegeben. Diese lebten 1938 wieder auf und Polen erhielt im Münchner Abkommen die überwiegend von polnischsprachiger Bevölkerung bewohnten Gebiete Mährisch-Schlesiens zugesprochen und verleibte sie am 2. Oktober 1938 seinem Staatsgebiet ein. Das strittige Gebiet, das nach der deutschen Besetzung Polens dem Deutschen Reich einverleibt worden war, ist nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges wieder auf der Grundlage der vor 1938 gültigen Grenzen zwischen beiden Staaten geteilt worden.

Endgültig beendet wurde der Konflikt am 2. Juni 1958, als die Volksrepublik Polen auf ihren Gebietsanspruch verzichtete und mit der Tschechoslowakei den Grenzverlauf an der Olsa in einem Grenzvertrag bestätigte.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Sieben Tage Krieg: Als Tschechen und Polen 1919 aufeinander schossen, abgerufen am 16. Juli 2010
  2. Peter Heumos: Polen und die böhmischen Länder im 19. und 20. Jahrhundert: Politik und Gesellschaft im Vergleich, Oldenburg, 1991 S. 138

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