- Probeabstimmung
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Eine Abstimmung dient der gemeinschaftlichen Willenserklärung einer Versammlung oder einer Personengruppe über eingebrachte Vorschläge. Sie dient der Entscheidungsfindung. Der Begriff Beschlussfassung ist Synonym zu Abstimmung.
Abstimmungen folgen vorher festgelegten Regeln. Diese können durch Verfassung, Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Versammlungsbeschluss oder durch Gewohnheitsrecht bestimmt sein.
Inhaltsverzeichnis
Modi
Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten der Abstimmung. Die häufigste Form ist die Abgabe der Stimme mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung". Ein Beschluss kommt durch eine Mehrheit zustande, d.h. wenn eine vorher festgelegte Mindestzahl an Ja-Stimmen abgegeben wurde. Liegen mehrere Vorschläge zum gleichen Thema vor, wird in der Regel über den weitergehenden zuerst abgestimmt.
Eine andere Form der Beschlussfassung ist die Alternativabstimmung. Ein Beschluss kommt dann zustande, wenn eine Mehrheit für einen unter mehreren Vorschlägen stimmt.
Abstimmungen können offen oder geheim erfolgen. Die offene Abstimmung geschieht durch Handaufheben, Erheben oder Zuruf. Eine besondere Form der offenen Abstimmung ist die namentliche Abstimmung. Dabei werden mittels Abstimmungskarten oder durch Befragen jedes einzelnen Abstimmenden die Ergebnisse des Stimmverhaltens niedergeschrieben. Im Deutschen Bundestag gibt es als Sonderform der Abstimmung den Hammelsprung.
Wahlen
Wahlen sind ebenso wie Abstimmungen eine Form der Entscheidungsfindung. In Wahlen werden Personen für eine Aufgabe bestimmt.
Bedeutung
Besondere Bedeutung haben Abstimmungen in den Verfassungsorganen (z. B. Bundestag, Bundesrat ) und völkerrechtlichen Organisationen (z. B. den Vereinten Nationen).
In Fraktionen und Koalitionen werden häufiger interne Probeabstimmungen durchgeführt, um sich der eigenen Mehrheit vor dem eigentlichen Wahlgang zu vergewissern.
Siehe auch
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