Mehrheit

Mehrheit

Mehrheit bezeichnet allgemeinsprachlich dasselbe, wie die meisten aus einer Anzahl von Menschen oder Dingen. – In strengem Sinne wird das Wort benutzt, um Regeln für Wahlen und Abstimmungen zu formulieren. In solchen Regeln (Gesetzen, Satzungen, Geschäftsordnungen u.Ä.) wird beschrieben, welche Mehrheit notwendig ist, damit eine Entscheidung zustande kommt.

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Mit Mehrheit wird der größte oder der überwiegende Anteil (oder Teilhabe) an einer Sache oder bei einer Entscheidungsfindung bezeichnet. Sie ist von grundlegender Bedeutung bei demokratischen Entscheidungen in Form von Wahlen und Abstimmungen, aber gibt auch im Sachenrecht (unter anderem bei Aktienrecht, Wohneigentum, Erbrecht) Auskunft über die Eigentumsverteilung.

Das Vorliegen einer Mehrheit bei einer Abstimmung oder Wahl gilt als ausreichende Zustimmung für das Zustandekommen einer Entscheidung. Die Definition ist in Regeln (von mündlichen Vereinbarungen über Vereinssatzungen bis zu Verfassungen) festzulegen. Dieser Artikel beschreibt die zugrunde liegende Systematik, die auch in anderen Bereichen Anwendung findet.

Bei der Definition einer Mehrheit kann dieses „Mehr“ in verschiedenen Bezügen gesehen werden:

  • im Vergleich zwischen konkurrierenden Parteien oder Anteilseignern, dabei wird festgestellt,
    • ob eine Partei größer als jede andere Partei ist (unabhängig von ihrem Gesamtanteil), dies bezeichnet man als „relative“ Mehrheit
    • ob eine Partei bei Abstimmungen mehr Stimmen als alle anderen Parteien zusammen erhalten hat (unabhängig von der Anzahl der tatsächlich Stimmberechtigten), das ist eine „einfache“ Mehrheit oder auch „Abstimmungsmehrheit“ (entsprechen die abgegebenen Stimmen der Gesamtgröße des Gremiums, ist dies mit der „absoluten Mehrheit“ identisch)
  • im Bezug zu einem genau definierten (vorher feststehenden) Grundwert (beispielsweise Mitglieder oder Stimmrechte), dies wird als „absolute“ Mehrheit oder auch „Mitgliedsmehrheit“ bezeichnet.

Alle genannten Arten lassen sich miteinander kombinieren oder durch weitere Anforderungen „qualifizieren“, um erhöhten Anforderungen an die Legitimation von Entscheidungen zu entsprechen, diese werden dann „qualifizierte“ Mehrheit genannt. Stimmenthaltungen sind keine abgegebenen Stimmen und bleiben bei der Feststellung der Mehrheiten unberücksichtigt, jedoch wirken sie bei absoluten Mehrheiten faktisch wie Gegenstimmen, da zur Annahme des Antrags ein bestimmter Anteil der möglichen Stimmen (im Regelfall die Anzahl der Mitglieder des Gremiums laut Geschäftsordnung) erforderlich ist.

Allerdings ist festzustellen, dass in der Literatur unterschiedliche oder unvollständige Definitionen anzutreffen sind und manche Begriffe regional oder kulturell unterschiedlich verwendet werden, so dass Missverständnisse vorkommen.

Mathematische Definition

Sei eine endliche Menge (von Menschen, Aktien, Stimmen, …, allgemein: von Elementen) gegeben, die Grundmenge. Sei eine Aufteilung der Grundmenge gegeben in Teilmengen so, dass jedes Element der Grundmenge zu genau einer Teilmenge gehört. Dann gilt:

  • Die Teilmenge mit den meisten Elementen heißt in diesem Artikel relative Mehrheit. Wenn aber zwei oder mehr Teilmengen dieselbe größte Anzahl von Elementen haben, ist keine Teilmenge eine relative Mehrheit.
  • Eine Teilmenge mit mehr als der Hälfte aller Elemente der Grundmenge heißt in diesem Artikel einfache Mehrheit, wenn die Grundmenge aus den abgegebenen Stimmen besteht, und absolute Mehrheit, wenn die Grundmenge aus den möglichen Stimmen besteht. (Folgerungen: Im letzten Fall besteht eine Teilmenge aus den möglichen Stimmen, die nicht abgegeben wurden; diese Teilmenge kann leer sein. Nicht bei jeder Aufteilung gibt es eine einfache oder absolute Mehrheit.)

Arten von Mehrheiten

  • Eine relative Mehrheit hat, wer mehr hat als jeder andere. (Sonderfall: mehr Ja- als Nein-Stimmen.)
  • Eine einfache Mehrheit hat, wer mehr hat als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen.
  • Eine absolute Mehrheit hat, wer mehr hat als die Hälfte dessen, was möglich ist.
  • Eine qualifizierte Mehrheit hat, wer einen festgelegten größeren Anteil hat als bei den drei zuvor genannten Mehrheiten.
  • Eine einmütige Entscheidung liegt vor, wenn es keine Gegenstimmen, allerdings Enthaltungen gibt.
  • Eine einstimmige Entscheidung ist gegeben, wenn alle Abstimmenden ein positives Votum abgeben.

Folgerung: Jede absolute Mehrheit ist auch eine einfache, jede einfache Mehrheit ist auch eine relative.

Rechtliche Formulierungen

In Normen (von Verfassungen bis zu Geschäftsordnungen), wo es auf Genauigkeit ankommt, findet man statt der Beiwörter relativ, einfach, absolut, qualifiziert eher Formulierungen wie

  • die meisten Stimmen für eine relative Mehrheit; (z. B. Art. 63 Abs. 4 Grundgesetz)[1]
  • die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für eine einfache Mehrheit (z. B. Art. 42 Abs. 2 GG));
  • die Mehrheit der Mitglieder für eine bestimmte absolute Mehrheit; (z. B. Art. 63 Abs. 2 GG - ergänzt durch Art. 121 GG)); vergleiche den Artikel majority der englischen Wikipedia;
  • zwei Drittel der Mitglieder für eine bestimmte qualifizierte Mehrheit; (z. B. Art. 79 Abs. 2 GG).

Eine einfache Mehrheit wird vor allem in Situationen, in denen nur ein Teil der Stimmberechtigten tatsächlich abstimmt, als geforderte Norm angewendet.

Mehrheiten bei Abstimmungen

Relative Mehrheit

Eine relative Mehrheit: A hat die meisten Stimmen

Für das Zustandekommen einer Entscheidung ist es mitunter ausreichend, wenn bei einer Abstimmung die stärkste Partei bestimmt wird. Genügt die relative Mehrheit, so hat die Wahl gewonnen, wer die meisten Stimmen erhält (auch ohne mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen zu erhalten).

Dies ist die schwächste Forderung für das Zustandekommen einer Entscheidung. Außer bei Stimmengleichheit ist sie bei jedem Ergebnis erfüllt. – Hier ist die Anzahl der Stimmberechtigten ohne Belang, die Anzahl der Anwesenden ebenso. Stimmenthaltungen bleiben ohne Wirkung.

Bei Wahlen kann das dazu führen, dass ein Kandidat gewählt ist, der nur von einer Minderheit der Mitglieder unterstützt wird, weil sich die Stimmen der Mehrheit auf mehrere andere Kandidaten aufgeteilt haben, die jeder für sich eben nicht die relative Mehrheit erreicht haben. Deshalb gibt es bei vielen Wahlen das Stichwahl-Verfahren.

Bei der relativen Mehrheit sind alle nicht für den gewählten Kandidaten abgegebenen Stimmen „verloren“. Ein bekanntes Beispiel sind die Wahlen zu Elternvertretungen in Schulen, wo derjenige, der die meisten Stimmen, auch wenn es nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen sind, die Wahl gewonnen hat (z. B. § 64 Abs. 2, Schulgesetz NRWVorlage:§§/Wartung/alt-URL: "Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat.").


Einfache Mehrheit

Eine einfache Mehrheit: A hat mehr Stimmen als B und C zusammen

Erhält eine Wahlmöglichkeit über die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so spricht man von einer einfachen Mehrheit oder „Abstimmungsmehrheit“. Es wird also (ebenso wie bei der relativen Mehrheit) nicht von einer vorher bestimmten Stimmenbasis (wie z. B. Gesamtzahl der Mitglieder, etc.) ausgegangen, sondern von der Summe der Stimmen für die einzelnen Optionen (Enthaltungen werden nicht gezählt). Somit kann eine einfache Mehrheitsentscheidung auch von einer Minderheit der Stimmberechtigten getroffen werden. Kurz gesagt ist die einfache Mehrheit die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Die Bezeichnung einfache Mehrheit wird mitunter auch für relative Mehrheiten benutzt (bei nur zwei Abstimmungsalternativen sind die Definitionen identisch), wodurch es zu Irrtümern kommen kann.

Absolute Mehrheit

Eine absolute Mehrheit: A hat mehr als die Hälfte der möglichen Stimmen

Absolute Mehrheit ist die Mehrheit über eine zahlenmäßig definierte Grundmenge. Als Grundmenge dienen häufig:

  • die Anwesenden;
  • die stimmberechtigten Mitglieder (Briefwahl)
  • die (unterschiedlichen) Stimmrechte von Mitgliedern oder Anteilseignern

Andere Grundmengen sind möglich. Enthaltungen wirken somit als fehlende Stimmen zur geforderten Zustimmung, ähnlich wie Nein-Stimmen.

Die Bezeichnung absolute Mehrheit wird mitunter auch für einfache Mehrheiten benutzt (bei Präsenzgremien sind die Definitionen weitgehend identisch), wodurch es zu Irrtümern kommen kann.

In der Schweiz bedeutet das Absolute Mehr in aller Regel mehr als die Hälfte der abgegebenen und gültigen Stimmen, also das, was in diesem Artikel als Einfaches Mehr bezeichnet wird. Die Frage, ob leere Stimmzettel für die Bestimmung des absoluten Mehrs mitgezählt werden, wird unterschiedlich geregelt. Werden sie mitgezählt, so eröffnet das taktische Möglichkeiten.

Qualifizierte Mehrheit

Eine qualifizierte Mehrheit ist eine Mehrheit mit einem – festzulegenden – größeren Anteil an Zustimmung als bei einer nicht qualifizierten Mehrheit, beispielsweise 2/3 oder 3/4 der Stimmen oder der Sitze.

Beispiel: Zwei-Drittel-Mehrheit abgegebener Stimmen

Die Geschäftsordnung fordert im Beispiel eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

mögliche Stimmen:
abgegebene Stimmen
JA:
NEIN:
Ohne Bedeutung
598
399
199

Beispiel: Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmberechtigten

Die Geschäftsordnung fordert im Beispiel eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmberechtigten.

mögliche Stimmen:
abgegebene Stimmen
JA:
NEIN:
Ungültig/Enthaltungen:
598
≥ 2/3 d. Stimmber.
399
190
9

In beiden Beispielen erreichen die 399 JA-Stimmen 2/3 der maßgeblichen Berechnungsgrundlage von 598 (= 398,666), der Antrag ist damit jeweils angenommen.

Kombinationen

In Abhängigkeit von den mit einem Mehrheitsverhältnis beabsichtigten Wirkungen können die genannten Mehrheitsarten auch direkt oder gestaffelt kombiniert werden.

So kann man beispielsweise in den ersten ein oder zwei Wahlgängen eine absolute Mehrheit verlangen und im nächsten (der dann der letzte ist, außer vielleicht bei Stimmengleichheit) nur die einfache. Man kann mehrere Gesamtzahlen kombiniert benutzen und für jede eine eigene Mehrheit verlangen.

Beispiel – Nacheinander verschiedene geforderte Mehrheiten

Die Wahl des Bundespräsidenten in Deutschland erfordert im ersten und im zweiten Wahlgang die Zustimmung der absoluten Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung. Kommt sie zweimal nicht zustande, ist im dritten Wahlgang gewählt, „wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt“, es reicht also die relative Mehrheit der Abstimmenden.

Beispiel – Mehrfachforderung für dieselbe Abstimmung

Der Vertrag von Nizza verlangt für Mehrheiten im Rat der Europäischen Union (Ministerrat):

  • eine qualifizierte Mehrheit von 255 aus 345 Stimmen (73,91 %), wobei diese Stimmen
  • aus einer Mehrheit der Mitgliedstaaten stammen und
  • (falls beantragt) mindestens 62 % der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen.

Gesellschaft/Recht

Man spricht auch von Personenmehrheiten, wenn eine Gruppe von etwas betroffen ist oder etwas tut. Im deutschen Strafrecht ist beispielsweise eine Beleidigung von Personenmehrheiten im Allgemeinen (in Juristendeutsch: grundsätzlich) nicht möglich.

Zitate

„Wie kann eine Minderheit von einem Recht haben [und] wie können Millionen im Unrecht sein.“

George Orwell in 1984

„Was ist die Mehrheit? Die Mehrheit ist der Unsinn. Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen.“

Schiller

Literatur

  • Hermann Meier: Zur Geschäftsordnung. Technik und Taktik bei Versammlungen, Sitzungen und Diskussionen. 2. neu bearbeitete Auflage. Leske und Budrich, Opladen 2003, ISBN 3-8100-3422-3.

Siehe auch

Weblinks

 Wikiquote: Mehrheit – Zitate
Wiktionary Wiktionary: Mehrheit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. vergleiche den Artikel plurality der englischen Wikipedia

Wikimedia Foundation.

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