Provenienzprinzip

Provenienzprinzip

Das Provenienzprinzip (lat.: provenire, ‚entstehen‘) ist ein archivisches Ordnungsprinzip und bildet die Grundlage für die Ordnung und Erschließung von Archivgut - seltener auch Bibliotheksgut - nach Herkunft und Entstehungszusammenhängen.

Das Prinzip, Archivalien nach ihrer Provenienz (= Herkunft) von einem Registraturbildner, zum Beispiel einer Behörde, zu Beständen zusammenzufassen, wurde schon ab 1770 von Philipp Ernst Spieß theoretisch erarbeitet und im geheimen Hausarchiv auf der Plassenburg angewandt. Es hat sich jedoch erst im 19. Jahrhundert im Archivwesen stärker verbreitet und letztlich in den meisten Archiven Mitteleuropas durchgesetzt. Im Geheimen Staatsarchiv in Berlin wurde das Provenienzprinzip 1881 eingeführt.

Im Bibliothekswesen herrschte dagegen vorwiegend das Pertinenzprinzip, das Schriftgut nach Betreffen (Sachverhalten, Ereignissen, Territorien oder Personen) ordnet. Diese Systematiken werden in Realkatalogen verzeichnet. Das Provenienzprinzip wird in Bibliotheken zum Beispiel bei Schenkungen oder dem Ankauf ganzer Sammler-, Gelehrten- oder Spezialbibliotheken angewendet, indem diese Sammlungen geschlossen aufbewahrt und nicht in den allgemeinen Bestand der Bibliothek einsortiert werden.

Der archivarische Gegenbegriff sind Sammlungs- und Selektbestände. In diesen werden Archivalien verwahrt, die von unterschiedlicher Provenienz sind, jedoch aus praktischen Erwägungen zusammengeführt wurden (z.B. Karten, Pläne, Fotos oder Zeitungsausschnitte).

Literatur

  • F. Beck, E. Henning (Hrsg.): Die archivalischen Quellen – mit einer Einführung in die historischen Hilfswissenschaften, 4. Aufl., Köln, Weimar, Wien 2004. ISBN 3825282732
  • Das Provenienzprinzip im Geheimen Staatsarchiv Berlin. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der Deutschen Geschichts- und Alterthumsvereine – Mittler, Nr. 10 u. 11. 1902, Oktober u. November. S. 193 - 195. Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek: MDZ München

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