- Prozessionsordnung
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Die Prozessionsordnung ist eine Regelung der Aufstellung bei liturgischen Prozessionen. Es gibt keine allgemeingültige Prozessionsordnung, sondern lediglich ein grobes Schema, das je nach örtlichen Begebenheiten und Traditionen sowie zu unterschiedlichen Anlässen stark variieren kann.
Sie wird angewandt bei Prozessionen wie Ein- und Auszug, Flur- und Dorfprozessionen.
Teilnehmer einer Prozession sind in der Regel Priester, Diakone, Ministranten und andere liturgische Dienste, sowie bei größeren Prozessionen und zu bestimmten Anlässen auch die Gemeinde, Ordensleute, Fahnenträger, Musikkapellen und Abordnungen örtlicher Vereine und Verbände. Häufig mitgeführte liturgische Geräte sind, je nach Anlass, Vortragekreuz (Kruziferar), Leuchter (Ceroferar), Fahnen (Signiferar), Weihrauch (Navikular und Thuriferar) und Evangeliar.
Beispiel eine Prozessionsordnung mit Vortragekreuz, Ceroferaren, Weihrauch, mehreren Priestern und Diakonen. Einzelne Bestandteile können auch wegfallen, wenn sie nicht vorhanden sind oder nicht benötigt werden. Typisch ist eine solche Prozessionsordnung beim Ein- und Auszug zu einer festlichen Heiligen Messe.
- Thuriferar und Navikular
- Kruziferar und Ceroferare
- Bannerträger
- Ministranten
- Kommunionhelfer, Lektoren und Kantoren
- Konzelebranten und Diakone
- Diakon mit Evangeliar
- Hauptzelebrant
- Zeremoniar
- Mitrafer und Baculifer (im Pontifikalamt)
Besonderheiten
- In der Liturgie der Osternacht geht die Osterkerze der Prozession voran.
- Bei der kirchlichen Begräbnisfeier wird der Sarg an der Spitze der Prozession oder vor dem Klerus getragen.
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