- Pontifikalamt
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Als Pontifikalamt wird in der katholischen Kirche eine Heilige Messe bezeichnet, der ein Priester vorsteht, der zum Tragen der Pontifikalien berechtigt ist, gewöhnlich ein Bischof oder Abt. Trägt der Würdenträger nicht die Pontifikalien, obwohl er dazu berechtigt wäre, so handelt es sich nicht um ein Pontifikalamt, sondern um eine sogenannte Bischofsmesse.
Inhaltsverzeichnis
Anlässe
Für bestimmte Gottesdienste ist das Pontifikalamt vorgeschrieben. Dazu gehören die Weihe der Heiligen Öle in der Chrisammesse am Gründonnerstag, die nur von einem Bischof zelebriert werden kann, alle Messen, bei denen Weihesakramente gespendet werden, sowie Firmungen, die Jungfrauenweihe, Kirchweihen und ähnliche Feste des Lebensvollzugs der Kirche. Träger der Pontifikalien sind überdies kirchenrechtlich angehalten, zumindest an hohen Feiertagen Pontifikalämter zu zelebrieren.
Besondere Zeremonien
Pontifikalämter zeichneten sich vor allem zu Zeiten vor der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils durch besondere Zeremonien aus. Dem Träger wurden dabei besondere Ehrerbietungen wie Thron und Baldachin geboten; er wurde meist von der Gemeinde vor der Messe „eingeholt“ und mit einer feierlichen Prozession in die Kirche geleitet. Heute sind einige dieser Riten weggefallen. Regional geht dem Pontifikalamt noch das Stundengebet der Terz voran. Neben dem großen Einzug und einer feierlichen Prozession zum Auszug, bei der Träger der Pontifikalien die versammelte Gemeinde durch Handzeichen oder die Besprengung mit Weihwasser segnet, werden die Heiligen Messen mit einer erweiterten Segensformel beendet, die Bischöfen und Äbten vorbehalten ist.
Eine Heilige Messe, welcher der Papst vorsteht, wird auch als Papstmesse (missa papalis) bezeichnet.
Siehe auch
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