- Präsidialrichter
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Präsidialrichter (oder Richter in der Verwaltung) sind Berufsrichter, die neben dem Präsidenten eines Gerichts Aufgaben der Justizverwaltung wahrnehmen. Sie sind insbesondere für die Bearbeitung von Angelegenheiten des Präsidiums, für bestimmte Personalangelegenheiten, für Stellungnahmen gegenüber Behörden und Medien sowie für allgemeine Rechtsfragen des Gerichts zuständig. Bei Obergerichten werden Präsidialrichter durch Beamte unterstützt.
Soweit ein Präsidialrichter in der Justizverwaltung tätig wird, ist er gegenüber dem Präsidenten weisungsgebunden. Soweit er daneben auch spruchrichterliche Tätigkeit ausübt, ist er dabei wie jeder Richter sachlich unabhängig.
Abgrenzung
Vom Präsidialrichter zu unterscheiden sind die Richter, die dem Präsidium des Gerichts angehören, d.h. der Präsident und die gewählten Mitglieder dieses Gremiums.
Ferner zu unterscheiden sind die Präsidialrichter von den Richtern, die Mitglied des Präsidialrates des betreffenden Gerichtszweigs sind.
Weiter ist zu beachten, das nicht jeder Richter eines Präsidialgerichts Präsidialrichter ist.
Weblinks
- bundesfinanzhof.de – Darstellung exemplarisch für den Bundesfinanzhof
Kategorien:- Beruf (Rechtspflege)
- Gerichtsverfassungsrecht (Deutschland)
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