- Psychiatrisches Testament
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Ein Psychiatrisches Testament ist eine Willenserklärung, mit der ein Mensch äußern kann, welche Art von psychiatrischer Behandlung er wünscht, falls es zu einer Zwangsunterbringung in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus kommt. Diese besondere Form der Patientenverfügung soll verhindern, dass der Wille des Patienten wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Unfähigkeit zur Einwilligung von den behandelnden Medizinern übergangen wird.
Mit der zwangsweisen Einweisung zur Heilbehandlung in eine geschlossene Abteilung einer Klinik für Psychiatrie verliert der Patient wider Willen gewöhnlich auch das Recht, über seine Behandlung zu entscheiden. Der Gesetzgeber argumentiert, dass ein solcher Patient aufgrund seines Krankheitszustandes nicht einwilligungsfähig sei.
Zumindest gegen Zwangsbehandlung können sich potentielle Patienten zur Wehr setzen, indem sie – in Anlehnung an die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht – zu einem Zeitpunkt wo ihre Vernunft nicht angezweifelt werden kann, ein „Psychiatrisches Testament“ verfassen. Inhalt kann zum Beispiel sein, dass der Testamentsverfasser ausdrücklich bestimmten Behandlungsmethoden widerspricht. Im Zustand der Vernunft kann er sogar jedwede medikamentöse Behandlung ausschließen.
Gemeinsam mit Hubertus Rolshoven und Peter Rudel, zwei psychiatriekundigen Rechtsanwälten in Berlin, haben von psychiatrischer Behandlung betroffene Menschen eine Mustererklärung entwickelt, die jedermann zur Grundlage der Willenserklärung machen kann. Behandelnde Psychiater sollen die Willenserklärungen beachten und vor einer Zwangsbehandlung zurückschrecken. Das Psychiatrische Testament soll somit das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit selbst dann wirksam schützen, wenn der Patient akut nicht einwilligungsfähig ist. Es kann zudem dokumentieren, von wem Betroffene vertreten werden möchte, wenn z.B. ein gesetzlicher Betreuer zu bestellen ist.
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