- Psychotherapeut
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Psychotherapeuten sind Personen, die heilkundliche Psychotherapie ausüben.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Die Bezeichnung Psychotherapeut oder Psychotherapeutin bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in ist in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geschützt und darf nur von Psychologischen Psychotherapeuten und Ärztlichen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geführt werden.
Die Bezeichnung Psychotherapeut ist ein geschützter Begriff, welcher die Approbation als solchen durch die zuständige Behörde voraussetzt. Dies ist der Berufsgruppe des Arztes oder Diplom-/Master-Psychologen vorbehalten und soll sicherstellen, dass der Träger dieses Titels eine einschlägige, standardisierte Hochschulausbildung abgeschlossen hat. Zudem sind diese Gruppen zusätzlich rechtlich an die Einhaltung spezieller Regelungen (z. B. die Schweigepflicht) und Auflagen gebunden, welche eine qualifizierte Behandlung gewährleisten sollen.
Heilpraktiker mit Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie (siehe Psychotherapie (Heilpraktikergesetz)) dürfen die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ alleine nicht führen, obwohl ihnen eine psychotherapeutische Tätigkeit erlaubt ist. Die Berufsbezeichnung dieser Therapeuten lautet „Heilpraktiker für Psychotherapie“.
Zugang zur Berufsbezeichnung
Ein Psychologischer Psychotherapeut ist ein Diplom-/Master-Psychologe mit einer mehrjährigen psychotherapeutischen Zusatzausbildung, die in Vollzeit mindestens drei- bzw. berufsbegleitend mindestens fünf Jahre dauern muss. Voraussetzung für die Zusatzausbildung ist ein Diplom oder Master in Psychologie, wobei das Fach Klinische Psychologie Teil des Studiums gewesen sein muss. Der Ausbilungsumfang liegt bei 4000-4200 Stunden.
Ein Ärztlicher Psychotherapeut ist ein Arzt mit psychotherapeutischer Weiterbildung, der die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ trägt. Der Ausbildungsumfang liegt bei 300-600 Stunden.
Bei der Zusatzausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut werden neben Diplom-/Master-Psychologen und Ärzten auch Diplom-/Master-Pädagogen, Diplom-/Master-Musiktherapeuten und Diplom-/Master-Sozialpädagogen zugelassen.
Tätigkeitsfelder
Psychotherapeuten arbeiten therapeutisch und diagnostisch in unterschiedlichen Bereichen. Tätigkeitsfelder innerhalb der ambulanten Versorgung sind in eigener Praxis-Niederlassung, unterschiedlichsten Beratungsstellen, aber auch in stationären oder teilstationären Einrichtungen und Kliniken, sowie in Forschung und Lehre.
Österreich
Die Ausübung der Psychotherapie ist in Österreich im Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz) geregelt. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt, eine unbefugte Führung bedeutet eine Verwaltungsübertretung.
Die Ausbildung besteht aus dem Propädeutikum, der gemeinsamen Grundlage für alle Psychotherapeuten, und dem Fachspezifikum, der konkreten Ausbildung in einer von 22 anerkannten Psychotherapiemethoden.[1] Ein abgeschlossenes Studium oder eine Berufsausbildung bestimmter Richtungen ersetzen das Propädeutikum teilweise.
Einzelnachweise
- ↑ Stand vom Januar 2007
Weblinks
Wiktionary: Psychotherapeut – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- Psychotherapeutengesetz (PsychThG) Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Differenzierung der anerkannten psychotherapeutischen Berufe in Deutschland
- Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
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