- Ärztlicher Psychotherapeut
-
Ärztlicher Psychotherapeut ist eine Sammelbezeichnung für approbierte Mediziner, die eine psychotherapeutische Qualifikation nachweisen können.
Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ darf nur von diesen Ärzten sowie von Psychologischen Psychotherapeuten geführt werden. Insoweit ist § 1 Abs. 1 Satz 4 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG)) unglücklich formuliert, weil er fälschlich suggeriert, dass Ärzte per se psychotherapeutisch tätig werden dürfen.
Übersicht
Abseits des PsychThG können approbierte Mediziner zwischen verschiedenen Weiterbildungen wählen, die therapeutische Elemente enthalten. Sie dürfen aber auch Titel fortführen, die nach älterem Recht erworben wurden.
Solche Fachärzte mit therapeutischer Behandlungsbefugnis sowie Ärzte mit der erworbenen Zusatzbezeichnung Psychotherapie (Fachgebundene Psychotherapie) werden zusammenfassend als Ärztliche Psychotherapeuten bezeichnet.
Im Rahmen ihrer Weiterbildung über jeweils fünf Jahre erwerben
- Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Fachärztin/Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
- Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärztin/Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
ihre psychotherapeutische Qualifikation.
Andere Arztgruppen können nach Abschluss ihrer Weiterbildung eine Zusatzweiterbildung "fachgebundene Psychotherapie" machen. Die Zusatzweiterbildung "Psychoanalyse" steht allen Ärzten mit abgeschlossener Weiterbildung offen.
Die Zusatzbezeichnungen „Psychotherapie“ und „Psychoanalyse“ dürfen daher neben jeder Facharztbezeichnung geführt werden.
Abgrenzung zu anderen Bezeichnungen
Neben den Ärztlichen Psychotherapeuten sind nur Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten therapeutisch behandlungsbefugt. Nur diese drei Gruppen dürfen sich als „Psychotherapeuten“ bezeichnen.
Ohne entsprechende Zusatzausbildung dürfen deshalb z.B. auch Psychologen und Neuropsychologen, Psychiater, Fachärzte für Neurologie (Neurologen), Fachärzte für Nervenheilkunde sowie Nervenärzte nicht psychotherapeutisch tätig werden.
Die Angleichung des drastisch geringeren Ausbildungsumfangs für ärztliche Psychotherapeuten an die Ausbildung für psychologische Psychotherapeuten war das Ziel einer Petition[1] an den deutschen Bundestag (Laufzeit bis 18. Dezember 2007).
Quellen
Wikimedia Foundation.