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Das Reichsgesetzblatt (RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945. Bis 1922 wurde es vom Reichsministerium der Justiz in Berlin herausgegeben, danach vom Reichsministerium des Innern.
Bereits vorher bestand ein Reichsgesetzblatt für die Frankfurter Nationalversammlung (1848/49).
Vorläufer des Reichsgesetzblattes waren das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes (Erste Ausgabe ausgegeben am 2. August 1867, letzte Ausgabe ausgegeben am 20. Januar 1871) und das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes (Erste Ausgabe ausgegeben am 27. Januar 1871, letzte Ausgabe ausgegeben am 29. April 1871).
Die erste Ausgabe des Reichsgesetzblatts erschien am 8. Mai 1871 als Ausgabe Nr. 19 mit der ersten Seitenzahl 95 und der ersten Veröffentlichung Nr.636, da das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes unter dem Namen Reichsgesetzblatt fortgeführt wurde.
Ab 1. April 1922 erschien das Reichsgesetzblatt in zwei gesonderten Teilen: Teil I und Teil II. Im Teil II wurden Internationale Übereinkommen, Reichshaushaltsgesetze und Gesetze, Verordnungen etc. die u.a. den Eisenbahnverkehr, den Schiffahrtverkehr, innere Angelegenheiten des Reichstags, sowie Angelegenheiten der Reichsbank betrafen, veröffentlicht. Alle übrigen Gesetze, Verordnungen etc. erschienen im Teil I.
Die letzte Ausgabe des Reichsgesetzblattes erschien am 11. April 1945 (Teil I) bzw. am 5. April 1945 (Teil II).
Während der Zeit zwischen 1945 und 1949 wurden die Kontrollratsdokumente durch das Amtsblatt der Kontrollkommission veröffentlicht. Ab 1949 erschien in der Nachfolge mit Inkrafttreten des Grundgesetzes das Bundesgesetzblatt der Bundesrepublik Deutschland.
Weblinks
- Reichsgesetzblatt 1919 bis 1945, Digitalisate auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
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