Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht

Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht

Durch das vom Alliierten Kontrollrat erlassene Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht vom 20. September 1945 (kurz: Kontrollratsgesetz Nr. 1) wurden zahlreiche namentlich aufgeführte Ausnahmegesetze des Nationalsozialistischen Regimes aufgehoben. Auch durfte keine deutsche Gesetzesverfügung mehr angewendet werden, die jemanden „auf Grund seiner Rasse, Staatsangehörigkeit, seines Glaubens oder seiner Opposition zur Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Lehren“ benachteiligen könnte.

Durch die Aufhebung des Ermächtigungsgesetzes wurde theoretisch die Gültigkeit der Weimarer Verfassung wiederhergestellt, die jedoch unwirksam blieb und durch die Machtfülle des Alliierten Kontrollrats und der einzelnen Besatzungsmächte überlagert wurde.

Für die Bundesrepublik endete die Geltung des Kontrollratsgesetzes Nr. 1 mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437), ohne dass die aufgehobenen nationalsozialistischen Ausnahmegesetze wieder Rechtskraft erlangten. Für die Deutsche Demokratische Republik (DDR) wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 1 am 20. September 1955 vom Ministerrat der UdSSR aufgehoben.

Explizit aufgehobene Gesetze

Implizit aufgehobene Gesetze (Auswahl)

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gesetz gegen die Neubildung von Parteien — Das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 (RGBl. I/479) verbot im Deutschen Reich alle Parteien neben der NSDAP. Es wurde von der Reichsregierung beschlossen und von Adolf Hitler, Wilhelm Frick und Franz Gürtner verkündet und …   Deutsch Wikipedia

  • Kontrollratsgesetz Nr. 1 — Durch das vom Alliierten Kontrollrat erlassene Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS Recht vom 20. September 1945 (kurz: Kontrollratsgesetz Nr. 1) wurden zahlreiche namentlich aufgeführte Ausnahmegesetze des… …   Deutsch Wikipedia

  • Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden — Die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden war eine Verordnung, die am 26. April 1938 (RGBl. I. S. 414f.) von Hermann Göring im Deutschen Reich erlassen wurde. Ihr folgte die „Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die… …   Deutsch Wikipedia

  • Kontrollrat — …   Deutsch Wikipedia

  • Viermächtekontrolle — …   Deutsch Wikipedia

  • NS-Raubkunst und Restitution — Ein Gemälde von David Teniers aus der Sammlung Louis Rothschild, Wien, 1938 beschlagnahmt, 1999 restituiert NS Raubkunst und Restitution umfasst thematisch den Gesamtzusammenhang des Raubs von Kunstwerken und Kulturgütern während des… …   Deutsch Wikipedia

  • Berufsbeamtengesetz — Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, kurz Berufsbeamtengesetz, wurde am 7. April 1933 erlassen und erlaubte es den nationalsozialistischen Machthabern, ihnen politisch missliebige und jüdische Beamte aus dem Dienst zu entfernen …   Deutsch Wikipedia

  • Achteljude — Titelseite des Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 100, in dem am 16. September 1935 die drei Gesetze verkündet wurden Die Nürnberger Gesetze, auch Nürnberger Rassengesetze genannt, wurden am 15. September 1935 anlässlich des 7. Reichsparteitags der… …   Deutsch Wikipedia

  • Achteljuden — Titelseite des Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 100, in dem am 16. September 1935 die drei Gesetze verkündet wurden Die Nürnberger Gesetze, auch Nürnberger Rassengesetze genannt, wurden am 15. September 1935 anlässlich des 7. Reichsparteitags der… …   Deutsch Wikipedia

  • Halbjuden — Titelseite des Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 100, in dem am 16. September 1935 die drei Gesetze verkündet wurden Die Nürnberger Gesetze, auch Nürnberger Rassengesetze genannt, wurden am 15. September 1935 anlässlich des 7. Reichsparteitags der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”