- Ausgangssperre
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Der Begriff Ausgangssperre bezeichnet das politisch oder polizeilich verordnete Verbot, öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten. Eine Ausgangssperre kann somit auch als eine Art Hausarrest bezeichnet werden.
Ausgangssperren sind häufig Teil von Notstandsgesetzen und dienen der Unterdrückung von politischen Aufständen und Demonstrationen. Sie werden allerdings auch zur Verhinderung der Ausbreitung von Seuchen ausgesprochen, siehe dazu Quarantäne, oder nach Naturkatastrophen zum Schutz vor Plünderungen verhängt.
Einige Gemeinden haben zur Vorbeugung von Jugendkriminalität Ausgangssperren für Jugendliche verhängt, etwa die Stadt Redruth in Großbritannien.[1]
Schweizer Militärstrafrecht
Die Ausgangssperre im schweizerischen Militärstrafrecht ist eine Disziplinarstrafe.
Mit der Ausgangssperre wird dem Fehlbaren verboten, den vom Kommandanten bezeichneten Unterkunftsbereich, außer zu dienstlichen Zwecken, zu verlassen. Der Besuch von Kantinen oder vergleichbaren Einrichtungen ist untersagt. Einschließung sowie Unterbringung in einem Arrestlokal sind nicht erlaubt. Die Ausgangssperre kann nur während des besoldeten Militärdienstes oder während des Friedensförderungsdienstes ausgesprochen und vollzogen werden; deshalb kann eine Ausgangssperre nur selten von den Organen der Militärjustiz verhängt werden, sondern in der Regel vom Kommandanten. Die Ausgangssperre kann für einen Zeitraum von 3 bis höchstens 15 Tagen verfügt werden. Allgemeiner Urlaub wird von der Ausgangssperre nicht betroffen. Der Vollzug beginnt mit der Rechtskraft der Disziplinarstrafverfügung (Art. 187 MStG).
Weblinks
Wiktionary: Ausgangssperre – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenEinzelnachweise
- ↑ Ausgangssperre für britische Jugendliche, Tagesspiegel vom 9. Juli 2008
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