- Stadtverwaltung
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Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung ist eine Behörde, deren Aufgabe die Verwaltung einer Gemeinde oder Stadt ist. Sie ist, wie die Kreisverwaltung, eine Kommunalverwaltung. Geleitet wird die Gemeindeverwaltung von einem Hauptverwaltungsbeamten, dieser ist in der Regel der Bürgermeister oder bei kreisfreien Städten der Oberbürgermeister. In diesem Fall ist auch die offizielle Bezeichnung der Behörde „Der (Ober-)Bürgermeister“. In Hessen ist die offizielle Bezeichnung der Behörde „Der Magistrat“.
Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeit
Nach außen gerichtet ist die Gemeindeverwaltung alleiniger Ansprechpartner für den Bürger in allen behördlichen Angelegenheiten, [1] soweit keine anderen Behörden zuständig sind. Man spricht daher auch von der sogenannten Allzuständigkeit.
Aufbauorganisation
Organisiert sind die Gemeindeverwaltungen in Ämter. Diese Ämter betreuen unterschiedliche Sach- und Aufgabengebiete. In großen Verwaltungen sind Ämter mit ähnlichen Aufgaben in Dezernaten zusammengefasst. Im Rahmen der laufenden Verwaltungsmodernisierung werden die Ämter nach und nach in Fachbereiche (auch Referate genannt) umgewandelt.
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) empfiehlt, die Gemeindeverwaltung in sechs Dezernate aufzuteilen. Geleitet werden die Dezernate von Beigeordneten. Diesen Dezernaten sind die verschiedenen Ämter zugeordnet. Jedes Amt trägt eine Organisationskennziffer, diese sind hier in Klammern dargestellt.
- Allgemeine Verwaltung:
Hauptamt (10), Personalamt (11), Statistisches Amt (12), Presseamt (13), Rechnungsprüfungsamt (14) - Finanzverwaltung:
Kämmerei (20), Stadtkasse (21), Steueramt (22), Liegenschaftsamt (23), Amt für Verteidigungslasten (24) - Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung:
Rechtsamt (30), Ordnungsamt (32), Einwohner- und Meldeamt (33), Standesamt (34), Versicherungsamt (35), Feuerwehr (37), Zivilschutz (38) - Schul- und Kulturverwaltung:
Schulverwaltungsamt (40), Kulturamt (41), Bibliothek (42), Volkshochschule (43), Musikschule (44), Museum (45), Theater (46), Archiv (47) - Sozial-, Jugend- und Gesundheitsverwaltung:
Sozialamt (50), Jugendamt (51), Sportamt (52), Gesundheitsamt (53), Krankenhäuser (54), Ausgleichsamt (55) - Bauverwaltung:
Bauverwaltungsamt (60), Stadtplanungamt (61), Vermessungs- und Katasteramt (62), Bauordnungsamt (63), Wohnungsförderungsamt (64), Hochbauamt (65), Tiefbauamt (66), Grünflächenamt (67) - Verwaltung für öffentliche Einrichtungen:
Stadtreinigungamt (70), Schlacht- und Viehhof (71), Marktamt (72) - Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr:
Amt für Wirtschafts- und Verkehrsförderung (80), Eigenbetriebe (81), Forstamt (82)
Strukturelle Unterschiede in Deutschland
Im allgemeinen Verständnis wird meist auch der Bürgermeister und seine Stadtregierung zur Verwaltung gezählt, wobei die Kompetenzverteilung wegen einer breiten Vielfalt von Gemeindeverfassungen sehr unterschiedlich sein kann. So ist z. B. in Deutschland zu unterscheiden zwischen den
- Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen,
- Bundesländern mit großstädtischen Oberbürgermeistern bzw.
- Vier Regionen mit überwiegender Gültigkeit der folgenden Verfassungstypen:
- Süddeutsche Ratsverfassung (vorherrschend in etwa 70 % der Bundesrepublik)
- Norddeutsche Ratsverfassung
- Magistratsverfassung
- Bürgermeisterverfassung
Artikel über einzelne Stadtverwaltungen
Siehe auch
- Verwaltungsbeamter, Technischer Beamter, Stadtwerke, Stadtverkehrsgesellschaft
- Gemeinderat, Gemeindevorstand, Vorsitzender
- Landesverfassung
Einzelnachweise
- ↑ vgl. § 2 Gemeindeordnung NRW
- Allgemeine Verwaltung:
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