- Ratschreiber
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Ratschreiber ist der Titel eines kommunalen Beamten in der Gemeindeverwaltung im Bundesland Baden-Württemberg.
Jede Gemeinde, die Sitz eines Grundbuchamtes oder einer Grundbucheinsichtsstelle ist, bestellt einen, in bestimmten Fällen auch mehrere, Ratschreiber (§31 Landesgesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit Baden-Württemberg, LFGG)[1].
Seine Aufgaben bestehen vor allem in der Entgegennahme von Erklärungen in Grundstücksangelegenheiten und der Erteilung von Grundbuchabschriften. Im badischen Landesteil amtiert er darüber hinaus als Urkundsbeamter und kaufmännischer Leiter der Geschäftsstelle des Grundbuchamts (§32 LFGG)[2]. In ganz Baden-Württemberg ist er zur öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften berechtigt. Anmeldungen zum (Vereins-)Registergericht sind vom Gesetz her stets in öffentlich beglaubigter Form anzumelden. Dabei handelt es sich um eine Beglaubigung von Handzeichen nach dem BeurkG, welche nur der Notar oder im badischen Landesteil der Grundbuchratschreiber vornehmen darf. Beglaubigungen durch Städte oder das Gericht selbst sind nicht ausreichend.
Fußnoten
Kategorien:- Öffentliche Verwaltung (Deutschland)
- Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes
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