- Ravaillac
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François Ravaillac (* 1578 in Touvre bei Angoulême; † 27. Mai 1610 in Paris), war der Mörder Heinrichs IV. von Frankreich.
Ravaillac war einfacher Herkunft und arbeitete zunächst als Diener und später als Lehrer. In hohem Maße religiös, trat er dem Orden der Feuillants bei, wurde jedoch nach kurzer Zeit wegen seines Hanges zu Visionen entlassen. 1606 versuchte er vergeblich, den Jesuiten beizutreten.
1609 hatte er eine Vision, nach der er sich berufen fühlte, Heinrich IV. zur Konvertierung der Hugenotten zum Katholizismus zu bewegen. Da es ihm nicht gelang, mit dem König in Kontakt zu treten, interpretierte er die Entscheidung des Königs, die Niederlande zu überfallen, als den Beginn eines Krieges gegen den Papst. Um den König davon abzuhalten, beschloss er, ihn zu töten. Er stach Heinrich am 14. Mai 1610 in der Rue de la Ferronnerie Nr. 11 (Gedenktafel) in Paris nieder. Er wurde umgehend festgenommen und in das Hôtel de Retz gebracht, um zu verhindern, dass er vom Mob gelyncht würde. Während seiner Verhöre wurde er mehrfach gefoltert, blieb aber dabei, dass er keine Auftraggeber oder Komplizen hatte.
Als Königsmörder erwartete ihn eine drakonische Strafe, die die Grand'chambre des Parlaments in seinem Urteil vom 27. Mai im Detail vorschrieb und die exakt so vollstreckt wurde:
Inhaltsverzeichnis
Das Urteil
- "Alles erwogen, so hat der Gerichtshof erklärt und erklärt hiermit besagten Ravaillac als mit Recht und Ordnung bezüchtigt und überführt des Verbrechens der Majestätsbeleidigung, so der menschlichen als göttlichen, begangen am Oberhaupt, von wegen des sehr niederträchtigen, sehr verabscheuungswürdigen und sehr verwerflichen Meuchelmordes, begangen an der Person des seligen Königs Heinrich IV., sehr guten und lobenswerten Gedächtnisses; zur Sühnung dessen er ihn verdammt hat und verdammt, eine Ehrenbusse zu tun vor dem Haupttor der Kirche Notre Dame zu Paris, wohin er in einer Armensünderkarre zu führen; — demnächst daselbst, nackt, im Hemde, eine brennende Kerze, zwei Pfund im Gewicht, in Händen haltend, zu sagen und zu erklären, dass er unglückseligerweise und verräterischerweise begangen besagten sehr niederträchtigen, sehr verabscheuungswürdigen und sehr verwerflichen Meuchelmord, und getötet den besagten König und Herrn mit zwei Messerstichen in seinen Körper, worüber er Reue empfindet und um Gnade bittet Gott, den König und die Justiz; — dass er von da geführt werde auf den Greveplatz und auf ein Schafott, welches daselbst aufzurichten, und daselbst mit Zangen gekniffen an den Brustwarzen, Armen, Schenkeln und Waden; dass darauf seine rechte Hand, in der er das Messer halten muss, mit welchem er besagten Vatermord begangen, verbrannt werde in Schwefelfeuer, und auf die Stellen, wo er gezwickt worden, geschmolzenes Blei geträufelt werde, auch kochendes Oel und brennendes Pech, desgleichen Wachs und Schwefel zusammengerührt; — welchem nach sein Körper soll zerrissen und geteilt werden durch vier Pferde; seine Glieder und sein Leib aber vom Feuer verzehrt, zu Asche verbrannt und in die Winde verstreuet. — Erklärt demnächst alle seine Güter dem Könige verfallen. Verordnet auch, dass das Haus, in dem er geboren, der Erde gleich gemacht werde, nachdem der, dem es gehört, vorher entschädigt worden, dergestalt, dass auf dem Grund und Boden, wo es gestanden, niemals wieder ein Haus gebaut werden darf; — sowie dass, vierzehn Tage nach Publikation besagten Urteils, beim Schall der Trompeten und öffentlichem Ausruf in der Stadt Angouleme, sein Vater und seine Mutter auswandern und das Königreich verlassen, mit dem Verbot, jemals dahin zurückzukehren, widrigenfalls sie gehängt werden sollen und erdrosselt, ohne dass irgend vorher etwas von einem Prozesse wider sie anhängig gemacht würde. — Verbieten wir des weitern seinen Brüdern und Schwestern, seinen Oheimen, Basen und anderen von nun ab den Namen Ravaillac zu führen, und heissen wir sie, unter denselben Strafen, einen andern Namen anzunehmen; — und dem Substitut des Generalprokurators zu publizieren und zu exekutieren gegenwärtiges Erkenntnis, unter Verwarnung, dass wir uns an ihn halten werden; und vor der Exekution besagten Ravaillacs, dass derselbe von neuem auf die Folter gespannt werde, um von ihm seine Mitschuldigen zu erpressen."
Am 27. Mai wurde er auf der Place de Grève nach bestialischer Folter durch Vierteilung mittels Pferden hingerichtet. Seine Eltern wurden des Landes verwiesen und der Rest der Familie angewiesen, nie wieder den Namen Ravaillac zu verwenden.
Literatur
- Mousnier, Roland: Ein Königsmord in Frankreich. Die Ermordung Heinrichs IV. durch Ravaillac Berlin 1970, Propyläen Verlag.
- Frischauer, Paul: Ravaillac oder Die Ermordung eines Königs. Berlin, Zsolnay Verlag, 1926
- Auguste Aubry: Proces du tres Meschant et Detestable Parricide Fr. Ravaillac Paris 1858
- Tharaud, J. & J.: La tragédie de Ravaillac. Paris 1942
- Chevallier, Pierre: Les régicides : Clément, Ravaillac, Damiens. - Paris: Fayard, 1989. - ISBN 2-213-02326-3
- Garrisson, Janine: Ravaillac, le fou de dieu. - Paris: Ed. Payot, 1993. - ISBN 2-228-88633-5
- Goldsmid, Edmund: The Trial of Francis Ravaillac for the Murder of King Henry the Great Kessinger Pub Co, 2004 ISBN 1417951893
- Bell and Bradfute: Memoirs of Maximilian of Bethune, duke of Sully,.. the Trial of Francis Ravaillac for the murder of Henry the Great.
- Walker, Anita W.; Dickerman, Edmund H.: Mind of an assassin: Ravaillac and the murder of Henry IV of France. Canadian Journal of History, 1995 [1]
Weblinks
- Meyers Großes Konversations-Lexikon
- (engl.) executedtoday.com
- Classic Encyclopedia.org
- Besonders grausame Hinrichtungen
Einzelnachweise
Personendaten NAME Ravaillac, François KURZBESCHREIBUNG Mörder Heinrichs IV. von Frankreich GEBURTSDATUM um 1578 GEBURTSORT Touvre bei Angoulême STERBEDATUM 27. Mai 1610 STERBEORT Paris
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