- Razzia
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Razzia (von arabisch غزوة ghazwa, ‚Kriegszug, Raubzug, Angriffsschlacht‘) ist die Bezeichnung für eine planmäßig vorbereitete, innerhalb einer schlagartig abgesperrten Örtlichkeit bei einem unbestimmten Personenkreis überraschend durchgeführte Suche nach Personen oder Sachen zum Zweck der Gefahrenabwehr (z. B. Prävention von Straftaten) oder der Strafverfolgung (Repression).
Deutschland
Der Aspekt der Razzia ist in den Landesgesetzen geregelt oder stützt sich auf die Befugnisgeneralklausel des Polizeirechts. Der strafrechtliche Aspekt ist Bundeskompetenz, aber nicht eigens geregelt. Er kann auf §§ 163b, 163c, 127, 102, 103 StPO gestützt werden. Es bedarf dann eines Anfangsverdachts nach § 152 Abs. 2 StPO.
Eine Razzia kann von der Staatsanwaltschaft mittels Verfügung oder direkt von den Polizeibehörden angeordnet werden.
Mehrmals haben in der Geschichte der Bundesrepublik Durchsuchungsaktionen in Redaktionsräumen großes Aufsehen erregt. Sie wurden von Seiten des Staates wegen Verdachts auf Landesverrat oder dem unberechtigtem Besitz von Informationsmaterial gerechtfertigt, während Teile der Öffentlichkeit eine Verletzung der Pressefreiheit befürchteten, insbesondere dann, wenn ein kritischer Artikel der Aktion vorausging. Bekannte Razzien dieser Art wurden bei der Spiegel-Affäre 1962 und bei der Durchsuchung des Magazins Cicero im Jahre 2005 unternommen.
Weblinks
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