- Sicherheitsdienst
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Sicherheitsdienste sind eine wichtige Dienstleistung für den Objektschutz, für Veranstaltungen und den Personenschutz. Über öffentliche Wachdienste wie den Polizeidienst hinaus werden sie heute zunehmend durch Outsourcing an Privatfirmen vergeben.
Modernes Facility Management unterscheidet zwischen drei Kernbereichen: infrastrukturelles, technisches und kaufmännisches Facility Management. Im ersten Bereich sind die Sicherheits-Dienstleistungen neben den Reinigungsdiensten die bedeutendste Komponente.
Inhaltsverzeichnis
Dienstleistungsspektrum
Das Dienstleistungsspektrum dieses Wirtschaftszweiges und untergeordneter Berufsgruppen umfasst in der Regel die folgend aufgeführten Sicherheitsdienstleistungen.
- Objektschutz
- Absicherung eines Objektes durch hierfür qualifiziertes Personal
- Veranstaltungsservice
- Einlasskontrollen, Ordner, Kassenkontrollen, Crowd Management (nach §43 Abs.4)
- Brandschutz
- Brandsicherheitswachen, Sprinklerproben, Feuerwehrparallelaufschaltungen
- Revierdienst
- Aufschließen und Verschließen von Liegenschaften sowie Streife durch mobile Streifendiensteinheiten
- Alarmaufschaltung
- Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen gemäß VdS-Richtlinien sowie Alarmverfolgung
Aufgaben
Sicherheitsdienstleistungen
Die grundlegenden Aufgaben eines einschlägigen Dienstvertrags für Sicherheitsdienstleistungen ist der Separatwachdienst, die Ein- und Auslasskontrolle als Objekt- und Werkschutz mit Pförtner-Tätigkeiten zur Kontrolle von Mitarbeitern, aber auch der vorbeugende Brandschutz bei Kontrollgängen, insbesondere die Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen, eventuell auch stationär über eine Notruf- und Serviceleitstelle. Für besonders schützenswerte Personen steht der bewaffnete und unbewaffnete Personenschutz. Im Transportwesen ergeben sich wesentliche Aufgabenstellungen bei Geld- und Werttransporten und in den Sicherheitskurierdiensten.
Sonstige Dienstleistungen
Das Tätigkeitsbild des Sicherheitsdienstes hat in den letzten Jahren eine erhebliche Wandlung erfahren. Im Rahmen des verstärkten Outsourcings von betrieblichen Aufgaben werden immer mehr Tätigkeiten an den Sicherheitsdienst übertragen. Neben Kosteneinsparungen sind für einen Auftraggeber wichtige Argumente, dass die Sicherheitsmitarbeiter ohnehin schon im Objekt tätig sind und dass neben der Kenntnis von Abläufen auch die Schlüsselgewalt und damit der Zugriff auf viele Prozesse im Unternehmen vorhanden sind.
Zusatzdienstleistungen
Neben den eigentlichen Aufgaben der Sicherung und Bewachung kommen bei den sogenannten All-Service-Diensten weitere begleitende Aufgaben hinzu, wie Reinigungs-, Winter- und Streudienste. Aus den vormals beamteten Pförtnern entwickelten sich die Logistikdienstleistungen wie Warenannahme oder innerbetriebliche Transporte (auch mit Gabelstaplern), Kurier- und Botendienste und Post- und Telefonservice. Dem Pförtner mit der Kontrolle am Objekteingang wurden so ergänzende Arbeiten, die ebenfalls über den Eingang des Objektes verliefen, beigeordnet. Primär bleibt dabei auch der Toraufschlussdienst (Öffnen eines Werkstores zu einer bestimmten Zeit so etwa bei Arbeitsbeginn) erhalten. Andererseits entwickelte sich der Hausmeisterdienst in Richtung der Bewachung und Kontrolle im Objekt, also zu den Pförtneraufgaben hin.
Da sich der Objektsicherheits- und bewachungsdienst mit den Bedingungen vor Ort auskennt und möglicherweise nicht Vollzeit ausgelastet ist kamen Tätigkeiten nach Arbeitssicherheitsgesetz (Fachkraft für Arbeitssicherheit), die Planung, Handel, Montage, Wartung und Reparatur von Alarm- und sonstiger Sicherungstechnik hinzu. Das geht bis hin zur Wartung und Instandsetzung von technischen Systemen oder die Überprüfung und Instandsetzung von Handfeuerlöschgeräten.
Die Anschläge auf Bahnanlagen und Bahnsicherheitseinrichtungen, egal ob als Terroranschlag oder wegen Kabeldiebstahl auf Grund hoher Buntmetallpreise und dem Mitarbeiterabbau, insbesondere von beamteten Bahnangehörigen geht oft die Überwachung und Kontrolle im öffentlichen Personennahverkehr an Sicherheitsunternehmen weiter.
Der Begriff „Ordner“
Für öffentliche Veranstaltungen gibt es bestimmte Kräfte, die allgemein für Ordnung zu sorgen haben: die sogenannten Ordner. Einsätze erfolgen bei Kultur-, Sport und Tanzveranstaltungen, im Einlass oder Innendienst bei Messen und Ausstellungen, sowie Kongressen.
Objekte und Einrichtungen
Objekte, in denen Sicherheitsdienste tätig sind haben, einen erhöhten Schutz- oder Befriedungsbedarf. Hier sind Kasernen und Munitionsdepots, Energieanlagen (besonders Kernkraftwerke) und Lager für wertvolle Güter oder Gefahrgut zu nennen. Auf Grund der Erfahrungen aus Terroranschlägen kommen Bahnhöfe (DB Sicherheit GmbH), öffentliche Verkehrsmittel (U-Bahn-Wache), Häfen und Flughäfen (Sicherheitskontrolle) stärker ins Gesichtsfeld. Neben besonders gefährdeten Privatgebäuden, gehören auch Botschaftsgebäude, öffentliche Einrichtungen und Museen mit zu den besonders schützenswerten Objekten. Bei großen Menschenmengen wie in Diskotheken und Clubs oder bei Sportveranstaltungen in Stadien sind die Bewacvhung von Teilobjekten oder die Absicherung der Ordnung wichtig.
Die Angehörigen des Sicherheitsdienstes üben in solchen Objekten im Allgemeinen die Schlüsselgewalt und das Hausrecht als „Besitzdiener“ aus.
Zulassungsvoraussetzungen und Grundlagen in Deutschland
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für das Tätigwerden sind § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) und die Bewachungsverordnung (BewachV). Mitarbeitern von privaten Sicherheitsdiensten stehen nur die jedermann zustehenden Rechte der Bürger (Jedermannsrecht § 127 Abs.1 StPO – vorläufige Festnahme) wie beispielsweise der § 32 StGB (Notwehr), Nothilfe, Notstand und dem § 123 StGB (Hausrecht) zu. Ausnahmen ergeben sich durch die Beleihung mit hoheitlichen Rechten; in Deutschland gilt das für die Bereiche Luftverkehr, Kernkraftwerke und Bundeswehr.
Qualifizierungsnachweise nach § 34a führen zur Sicherheitsfachkraft, weitere Qualifikationen sind als Meister für Schutz und Sicherheit möglich.
Dienstkleidung und Uniform
Bestimmt der Sicherheitsdienst für seine Sicherheitsmitarbeiter eine Dienstkleidung, so hat er gemäß § 12 BewachV dafür zu sorgen, dass sie nicht mit Uniformen der Angehörigen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen verwechselt werden kann und dass keine Abzeichen verwendet werden, die Amtsabzeichen zum Verwechseln ähnlich sind. Sicherheitsmitarbeiter, die eingefriedetes Besitztum in Ausübung ihres Dienstes betreten sollen, müssen eine Dienstkleidung tragen. Durch die fortschreitende Änderung der deutschen Polizeiuniformen sehen diese vielen Dienstbekleidungen der privaten Wachdienste sehr ähnlich. Das Problem besteht aber darin, dass der Staat den Sicherheitsdiensten im Nachhinein die Verwendung ihrer vorhandenen Uniformen nicht untersagen kann.
Sicherheitsfachkräfte im Außendienst müssen in Deutschland einen Beschäftigungsausweis des Arbeitsgebers offen tragen.
Versicherung
Gesetzliche Vorgaben: Der gesetzliche Mindeststandard für die Haftung wird als Pflichtversicherung über den § 6 BewachV festgelegt. Danach ist das Sicherheitsunternehmen dazu verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen zu haben: 1.000.000 Euro Personenschäden, 250.000 Euro Sachschäden, 15.000 Euro Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro reine Vermögensschäden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden müssen mindestens das Doppelte der genannten Mindestversicherungssummen betragen.
Problematik
Es gibt zwei grundsätzliche Tendenzen, die den gesetzlichen Mindeststandard des Versicherungsschutzes als unzureichend ausweisen. Zum einen ist die Wertekonzentration in vielen zu bewachenden Objekten wie Industrieanlagen, Rechenzentren oder Speditionslägern deutlich gestiegen, so dass die Mindestsummen häufig nicht einmal ansatzweise genügen, um einen Schaden zu ersetzen.[1] Zum anderen hat sich das Tätigkeitsspektrum deutlich vom Sicherheitsdienst weg hin zum umfassenden Dienstleister entwickelt. Der Versicherungsschutz vieler Bewachungsunternehmen hat diesem Wandel nicht Rechnung getragen. Die Betriebsbeschreibung „Bewachungsunternehmen“ ist regelmäßig unzureichend, um die Vielzahl von Aufgaben abzudecken und den dafür notwendigen Versicherungsschutz sicherzustellen.[2]
In der Bewachungsverordnung wird kein Versicherungsschutz für Schlüsselverluste gefordert. Dennoch kann durch den Verlust eines einzigen Generalhauptschlüssels einer Schließanlage ein Schaden im sechsstelligen Bereich eintreten. Die Versicherungssummen für dieses Risiko sind häufig zu niedrig, so dass ein nicht versicherter Schlüsselverlust schon zur Insolvenz des Bewachungsunternehmens führen kann. Im Ergebnis muss der Auftraggeber bei dieser Konstellation den eingetretenen Schaden selbst tragen.[3]
Anders als andere Arbeitgeber haftet der Sicherheitsdienst auch für strafbare Handlungen, die ein Sicherheitsmitarbeiter bei einem Auftraggeber bei Erfüllung der Dienstleistung begeht. Hierzu zählen Diebstähle aller Art und auch Brandstiftung. In der Mehrzahl der Versicherungsverträge von Sicherheitsdiensten in Deutschland ist dieses Risiko nicht versichert.[4]
Siehe auch
Weblinks
Commons: Sicherheitspersonal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V.
- Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V.
- Wachleute.de – Info-Website und Forum für Wachdienste
Einzelnachweise
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