Rechengrößen der Sozialversicherung

Rechengrößen der Sozialversicherung

Unter den Rechengrößen der Sozialversicherung versteht man in Deutschland alle jährlich neu ermittelten beziehungsweise festgesetzten Werte für

in der gesetzlichen

die zum Beitragseinzug oder zur Leistungserbringung bzw. deren Dynamisierung durch Gesetz oder Verordnung festgestellt werden oder sich rechnerisch nach festgelegten Berechnungsmethoden aus diesen ergeben.

Die aktuelle Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009 ist am 8. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt erschienen (BGBl 2008,2336).

Weblink

Alle Werte für 2009 und frühere Jahre

Bei den oben genannten Sozialversicherungsträgern finden sich weitere Informationen, auch zu deren Internetseiten.


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