- Rechtsschule von Beirut
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Die Rechtsschule von Beirut war eine römische höhere Bildungseinrichtung in der Spätantike, die wahrscheinlich um 197 n. Chr. unter Septimius Severus gegründet wurde.
Die Rechtsschule von Berytus ist vor allen bekannt durch die beiden Rechtsgelehrten Papinian (* 140 in Emesa; † 212) und Ulpian (~ *155 Tyrus; † 228), die dort lehrten. Ihre Schriften genossen so große Autorität im Römischen Reich, dass die Kaiser Theodosius II. und Valentinian III. sie 426 im „Zitiergesetz“ – die Gesetzessammlung des Codex Theodosianus wurde erst danach, im Jahre 438 veröffentlicht – zusammen mit denen der Juristen Gaius, Modestinus und Iulius Paulus als Grundlage für Entscheidungen ihrer Beamten in Rechtsfragen benannten.
Die Rechtsschule von Beirut genoss über Jahrhunderte hohes Ansehen; und da Latein die Sprache der römischen Juristen war, stellte die colonia Beirut/Berytus lange Zeit eine lateinische Sprachinsel inmitten einer griechisch und syrisch dominierten Umgebung dar - noch um 400 wurden dort lateinische Inschriften gesetzt.
Kaiser Justinian I. bestimmte um 530, dass Beirut neben Konstantinopel und Rom die einzige offiziell anerkannte Rechtsschule im Römischen Reich sein solle. Doch durch ein Erdbeben in der Region wurde die Stadt Beirut (und somit die Gebäude der Rechtsschule) bereits 551 schwer beschädigt. Die Glanzzeit der Schule war damit vorbei. Der Verlust der Provinzen des Vorderen Orients für das römischen Reich beendete dann im 7. Jahrhundert für immer die Existenz der Institution.
Literatur
- Linda Jones Hall: Roman Berytus. Beirut in Late Antiquity, London 2004.
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