- Regelfahrrichtung
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Als Gegengleis wird das Streckengleis einer zweigleisigen Eisenbahnstrecke bezeichnet, das nicht als Regelgleis für die entsprechende Fahrtrichtung vorgesehen ist. Beispielsweise ist in Deutschland das linke Gleis in Fahrtrichtung meistens das Gegengleis (vergleichbar zur Gegenspur einer Straße), das rechte Gleis das Regelgleis (vergleichbar mit der normalen Fahrpur im Kraftfahrzeugverkehr).
Der Zugverkehr wird über das Gegengleis wird nur in Ausnahmefällen (Baustelle, Unfall oder sonstiges Hindernis) mit ausdrücklicher Anweisung durch das zuständige Stellwerk entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung geführt. Um Kollisionen mit Arbeitern an Baustellen zu vermeiden, sind dabei besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Aus Sicht des Regelwerkes gibt es in Deutschland nur ein- und zweigleisige Strecken. Mehrgleisige Strecken werden betrieblich in einzelne Teilstrecken mit jeweils ein oder zwei Gleisen unterteilt.
Inhaltsverzeichnis
Regelfahrtrichtung
Eine Regelfahrtrichtung haben nur Streckengleise, also die freie Strecke zwischen den Bahnhöfen. In den Bahnhöfen selbst gelten andere Regeln für die Gleisbenutzung. Die Fahrordnungen einzelner Länder und Eisenbahngesellschaften sehen unterschiedliche Regelfahrtrichtungen vor.
Siehe auch: Fahrordnung in den einzelnen Ländern.
Falschfahrbetrieb
Das Gegengleis wird auch falsches Gleis genannt, weil es (zumindest bei Strecken mit herkömmlicher Signalausrüstung) im Normalfall nicht befahren werden darf. Es gibt aber Fälle, in denen es doch befahren werden muss, zum Beispiel, wenn sich auf dem Regelgleis eine Baustelle befindet oder es durch einen defekten Zug besetzt ist. Um solche Fahrten abzusichern, wird (insbesondere wenn der Fall planbar ist – etwa bei Baustellen) eine hilfsweise Signalisierung eingerichtet. In anderen Fällen wird dem Lokführer ein schriftlicher Fahrbefehl oder Fahrauftrag erteilt. Züge, welche auf dem „falschen Gleis“ verkehren, dürfen im Regelfall nur unter deutlich verminderter Geschwindigkeit fahren als dies im gleichen Streckenabschnitt auf dem Regelgleis der Fall gewesen wäre. Meistens sind Bautellen zusätzlich durch eine Rottenwarnanlage gesichert, um Streckenarbeiter vor dem herannahenden Zug zu warnen.
Gleiswechselbetrieb
Zweigleisige Strecken werden zunehmend dafür ausgerüstet, dass beide Gleise im so genannten Gleiswechselbetrieb (GWB) in beiden Fahrtrichtungen gleichermaßen benutzt werden können. Damit verliert das Konzept von Gleis und Gegengleis an Bedeutung, auch wenn in der Regel die herkömmliche Gleiszuordnung verwendet wird. In Deutschland wird offiziell seit 2003 dafür die Bezeichnung Befahren des Gegengleises mit Hauptsignal und Signal Zs 6 ständig eingerichtet verwendet.
In der Schweiz wird eine Strecke, die in beiden Richtungen für beide Gleise Signale besitzt, so dass bei beiden Gleisen eine signalmäßige Zugfahrstraße gestellt werden kann, als zweigleisige Strecke mit Wechselbetrieb bezeichnet. Eine zweigleisige Strecke mit Signalen nur am Regelgleis heißt zweigleisige Strecke für Einspurbetrieb und ist im Buchfahrplan speziell gekennzeichnet. Eine solche Strecke kann mit zwar auch auf dem falschen Gleis befahren werden, da diese aber in der Regel stellwerktechnisch nicht als Einspurstrecke betrieben werden können, erfordert dies eine spezielle Vorgehensweise seitens der Fahrdienstleiter. Dabei ist auch eine schriftliche Meldung an den Lokomotivführer notwendig, die sogar in protokollpflichter Form abzugeben ist. Aus diesem Grund werden nach Möglichkeit alle mehrgleisigen Strecken als zweigleisige Strecke mit Wechselbetrieb gebaut oder umgebaut.[1]
Einzelnachweise
- ↑ FDV R 300.6 4.5.1
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