Auswahlverschulden

Auswahlverschulden

Auswahlverschulden (lat. culpa in eligendo) ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Er bezeichnet den Sachverhalt, wenn der Schuldner bei der Erfüllung seiner Verbindlichkeit einen Dritten eingeschaltet hat, der erkennbar ungeeignet oder dessen Einschaltung doch zumindest mit erkennbaren Risiken verbunden ist. Realisiert sich die mit der Einschaltung des Dritten verbundene Gefahr, so haftet der Schuldner hierfür aus eigenem Verschulden. Anders als beim Erfüllungsgehilfen geht es nicht um die Zurechnung fremden Verschuldens, sondern um ein eigenes Verschulden des Schuldners.


Siehe auch

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Culpa in eligendo — Auswahlverschulden (lat. culpa in eligendo) ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Er bezeichnet den Sachverhalt, dass derjenige, der einen Verrichtungsgehilfen engagiert, zum Ersatz eines Schadens, den dieser anrichtet, verpflichtet ist. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Aufsichtspflichtverletzung (OWiG) — Eine Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen kann im deutschen Rechtssystem als Bußgeldtatbestand nach § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geahndet werden. Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens notwendige …   Deutsch Wikipedia

  • Gegenleistungsgefahr — Die Preisgefahr oder Gegenleistungsgefahr ist ein Begriff aus dem allgemeinen Schuldrecht bei synallagmatischen Verträgen. Die Preisgefahr bestimmt, was bei Wegfall der charakteristischen Leistung mit der Verpflichtung zur Gegenleistung (in der… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwahrungsvertrag — Vertrag, mit dem sich der Verwahrer verpflichtet, eine ihm vom Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren, §§ 688 ff. BGB. Die Verwahrung ist geregelt in § 688 BGB. Wie sich aus §§ § 689, § 690 BGB ergibt, kann sie… …   Deutsch Wikipedia

  • Culpa — Cụlpa   [lateinisch »Schuld«] die, , das Verschulden im Rechtssinne, das auftreten kann z. B. als culpa lata »grobe Fahrlässigkeit«, culpa levis »leichte Fahrlässigkeit«, culpa post pactum perfectum »Verschulden nach Vertragsbeendigung« (als… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”