Regional Radiocommunication Conference 2006

Regional Radiocommunication Conference 2006

Die Regional Radiocommunication Conference 2006 (RRC 06) war eine Funkplanungskonferenz, die vom 15. Mai 2006 bis 16. Juni 2006 in Genf stattfand. Sie wurde von der ITU organisiert.

Inhaltsverzeichnis

Teilnehmer

Teilnehmer an der RRC 06 waren über 1.000 Delegierte aus 104 Staaten Europas, Afrikas und des Nahen Ostens. Vorwiegend wurden sie von Fernmeldeverwaltungen entsandt, deren Hoheitsgebiete innerhalb der Planungszone liegen.

Aufgaben

Während der RRC 06 wurde ein neuer Frequenzplan für die Frequenzbänder 174–230 MHz und 470–862 MHz, also den für terrestrischen Rundfunk nutzbaren Bereich, erstellt. Ein solcher Plan legt fest, welche Frequenzen welches Land in einem bestimmten Gebiet nutzen darf. Die während der Konferenz erstellte Planung "Genf 06" soll dabei vor allem die Voraussetzungen für die anstehende Digitalisierung von Hörfunk (DAB) und Fernsehen (DVB-T) schaffen. Der Plan tritt endgültig im Jahr 2015 in Kraft und löst ein 1961 verabschiedetes Abkommen (Stockholm 61 Agreement) ab. In der Fachwelt geht man von einer "Lebensdauer" des Genf-06-Abkommens von etwa 25 bis 30 Jahren aus, das heißt, erst dann würde wieder eine neue Konferenz für dann eventuell veränderte Anforderungen an die Funkplanung einberufen werden müssen.

Ergebnisse

Auf der internationalen Wellenkonferenz RRC 06 wurden die digitalen terrestrischen Verbreitungswege für Rundfunk in den Frequenzbereichen VHF und UHF koordiniert. Die Ergebnisse der RRC 06 traten am 17. Juni 2007 in Kraft. Durch dieses Abkommen wird der frequenztechnische Rahmen für den digitalen terrestrischen Rundfunk für mindestens die nächsten 20 Jahre bestimmt. Die RRC 06 hat offen gelassen, ob die bereitgestellten Übertragungskapazitäten für Hörfunk oder Fernsehen genutzt werden. Deshalb müssen in den einzelnen Staaten in den nächsten Monaten die dazu notwendigen Entscheidungen getroffen werden. Dabei zeichnet sich – jenseits von Mischnutzungen mittels DMB und DVB-H – ab, dass Fernsehen über DVB-T im Band IV/V und Radio über DAB im Band III ausgestrahlt wird.[1]

Übertragungskapazitäten

Nach den Ergebnissen der RRC 06 stehen folgende Übertragungskapazitäten in Deutschland zur Verfügung:[2]

  • Ein DVB-T-Netz in Band III (7 MHz Kanalbreite)
  • Sechs DVB-T-Netze in Band IV / V (8 MHz Kanalbreite)
  • Ein Zusätzliches (weiteres) DVB-T-Netz (i. d. R. > K60) voraussichtlich frühestens erst ab 2012 verfügbar (8 MHz)
  • Zwei weitere DAB-Netze in Band III zusätzlich zum K12-Netz, davon einmal landesweit und einmal regional/lokal strukturiert

Digitale Übertragungsstandards

Als digitale terrestrische Rundfunkübertragungsverfahren stehen DAB, DMB, DVB-T und DVB-H in den Frequenzbändern III (VHF), IV/V (UHF) und im L-Band zur Verfügung. In Zukunft sollen diese unterschiedlichen Standards zu einem IP-basierten Standard DxB zusammengeführt werden. Dabei ist nur noch DAB in dem Format MPEG-1 Audio Layer 2 ein Audiostandard, der aber bereits Datendienste mitübertragen kann. Die übrigen Standards sind für die Art der Inhalte offen.[3] Damit der Hörfunk nicht verdrängt wird, bleiben für diesen eine Mindestmenge an Übertragungskapazität reserviert. Nur bei Nichtnutzung verfällt dies an TV, Datendienste und für Telekommunikationszwecke.[4]

HD-Radio, DRM und DRM+ sind gestattet, werden jedoch nicht explizit gefördert.[5]

Es wird erwartet, dass sich Übertragungsstandards zukünftig ständig verbessern. Damit werden immer wieder neue Empfangsgeräte nötig sein.[6]

Für neue DAB-Multiplexe soll aufgrund der höheren Effizienz zukünftig die Codierung MPEG 4 AAC+ verwendet werden. Die bisher verkauften Standard-DAB-Radiogeräte werden diese Codierung nicht decodieren können. Die zukünftigen DAB+-Empfänger werden jedoch den neuen und den bisherigen Standard verarbeiten können (Abwärtskompatibilität).[7]

Einzelnachweise

  1. alm.de: „2.8 Umsetzung der RRC 06: Auf der internationalen Wellenkonferenz RRC 06 wurden die digitalen terrestrischen Verbreitungswege für Rundfunk in den Frequenzbereichen VHF und UHF koordiniert. Die Ergebnisse der RRC 06 werden als „GE06-Abkommen“ veröffentlicht und treten am 17.06.2007 in Kraft. Durch dieses Abkommen wird der frequenztechnische Rahmen für den digitalen terrestrischen Rundfunk für mindestens die nächsten 20 Jahre bestimmt. Sie heben die Vereinbarungen aus dem Jahr 1961 (Stockholm) auf und ergänzen die Ergebnisse der Maastricht- und Wiesbaden-Konferenzen für DAB. Die RRC 06 hat offen gelassen, ob die bereitgestellten Übertragungskapazitäten für Hörfunk oder Fernsehen genutzt werden. Deshalb müssen in den einzelnen Staaten in den nächsten Monaten die dazu notwendigen Entscheidungen getroffen werden. Dabei zeichnet sich – jenseits von Mischnutzungen mittels DMB und DVB-H – ab, dass Fernsehen über DVB-T im Band IV/V und Radio über DAB im Band III ausgestrahlt wird.“
  2. alm.de: Übertragungskapazitäten nach RRC 06
  3. alm.de: „3.4 Eigene digitale Übertragungskapazitäten für den Hörfunk (…) Als digitale terrestrische Rundfunkübertragungsverfahren stehen DAB-Digital Audio Broadcast, DMB-Digital Multimedia Broadcast8, DVB-T-Digital Video Broadcast und DVB-H-Digital Video Broadcast Handheld in den Frequenzbändern III (VHF), IV/V (UHF) und im L-Band zur Verfügung. In Zukunft sollen diese unterschiedlichen Standards zu einem IP-basierten Standard DxB zusammengeführt werden. Dabei ist nur noch DAB in dem Format MPEG 2 Layer 1 ein Audiostandard, der aber bereits Datendienste mit übertragen kann. Die übrigen Standards sind für die Art der Inhalte offen.“
  4. alm.de: „Um die Entwicklungschancen des Hörfunks zu sichern, setzt sich die DLM des-halb dafür ein, dem Hörfunk in der digitalen Welt vorrangig terrestrische Übertragungskapazitäten zur Verfügung zustellen und dafür eigene Multiplexe oder Teilmultiplexe ausdrücklich zur Verbreitung von Radioprogrammen und ihren Zusatzdiensten zuzuweisen. Auch aus diesem Grund lehnt sie eine medienneutrale, nur frequenztechnische Zuweisung von Kapazitäten ohne Benennung der Programmart ab. Nur wenn für Hörfunk reservierte Übertragungskapazitäten nicht von Radioveranstaltern genutzt werden, sollen sie für TV, Datendienste und schließlich für Tele-kommunikationszwecke eingesetzt werden.“
  5. alm.de: „HD-Radio: Die DLM hat keine grundsätzlichen Einwände, wenn dieses Verfahren technisch einsetzbar ist und die Veranstalter dieses Verfahren einsetzen wollen. Dabei sind jedoch die in den einzelnen Ländern geltenden Rundfunkgesetze bzw. -staatsverträge im Hinblick auf die erfolgten Lizenzierungen zu beachten. Die DLM hält die Möglichkeiten dieses Verfahrens aber nicht für ausreichend, um dem Hörfunk neue Impulse zu geben. Dies gilt auch für den Einsatz von DRM (Digital Radio Mondial) für Kurz-, Lang- und Mittelwelle und DRM plus für den UKW-Frequenzbereich. Voraussetzung für den Einsatz DRM plus wäre eine Abschaltung des analogen UKW-Hörfunks und eine Neuordnung der Frequenzen. Dies ist auf absehbare Zeit jedoch nicht realistisch, auch weil es einen Simulcastbetrieb ausschließen würde.“
  6. alm.de: „Die DLM erwartet, dass sich die Codierungs- und Übertragungsstandards in Zukunft ständig verbessern werden. Dies hat zur Folge, dass sich Hörer darauf einstellen müssen, Radiogeräte immer wieder zu erneuern.“
  7. alm.de: „Nach einer solchen Abwägung setzt sich die DLM dafür ein, zukünftig die Codierung MPEG 4 AAC+ zu verwenden. Dies hat zur Folge, dass die bisher im Markt befindlichen DAB Empfänger die DAB-Programme nicht mehr empfangen können. Die DLM muss feststellen, dass DAB weder von den Hörern noch von vielen Radioveranstaltern angenommen wurde. Über die Zahl der im Markt befindlichen DAB-Geräte gibt es keine genauen Angaben. Die Zahlen schwanken zwischen 50.000 bis 100.000 Geräten.“

Weblinks


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