- Registergericht
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Registergericht ist im Rechtswesen in der Bundesrepublik Deutschland die Bezeichnung für Amtsgerichte, die das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Partnerschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und - außer in Baden-Württemberg - auch das Grundbuch (wenn es als Grundstücksregister verstanden werden will) führen. Handelsregister und Genossenschaftsregister werden inzwischen meist konzentriert bei dem Amtsgericht geführt, das am Sitz des zuständigen Landgerichts seine Niederlassung hat. Vereins- und Güterrechtsregister sowie das Grundbuch werden in der Regel bei dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht geführt.
Als Register können ferner die Aktenbestände der Beauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit (BStU) betrachtet werden. Das zuständige Gericht, das in streitigen Fällen über den Umgang mit den Akten entscheidet, ist das Verwaltungsgericht in Berlin.
Das Bundeszentralregister (als Strafregister und Erziehungsregister) und das Gewerbezentralregister werden vom Generalbundesanwalt an seinem Dienstsitz in Bonn (technische Betreuung in Berlin) geführt. Eine verwaltungsrechtliche Überprüfung kann daher nur vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Köln stattfinden.
Das Verkehrszentralregister wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt. Das zuständige Verwaltungsgericht für Entscheidungen befindet sich in Schleswig.
Weitere Register sind das Schiffsregister, das vom Amtsgericht des jeweiligen Heimathafens geführt wird. Zu unterscheiden sind dabei das Seeschiffsregister sowie das Binnenschiffsregister. Das Seeschiffsregister wird mit dem nationalen Seeschifffahrtsregister und dem internationalen Seeschifffahrtsregister geführt.
Die Führung der Register erfolgt durch Eintragungen eintragungsfähiger Rechtsänderungen und Tatsachen sowie deren Löschung; Eintragung und Löschung werden auf der Grundlage eines Eintragungsantrags vorgenommen, Eintragungen und Löschungen von Amts wegen sind selten.
Registerstreitigkeiten werden in der Regel in Anwendung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheitem der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geführt.
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