- Reichsfinanzverwaltung
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Der Begriff Reichsfinanzverwaltung (RFV) bezeichnet die Gesamtheit aller Behörden und Dienststellen, die zwischen 1919 und 1945 dem Reichsfinanzministerium unterstanden. Das Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung trat am 10. September 1919 in Kraft. Ziel war die Schaffung einer reichseinheitlichen dreistufigen Finanzverwaltung. [1] Umgangssprachlich wird mit der RFV im Wesentlichen das Reichsfinanzministerium gemeint, das jedoch nur einer der Bestandteile war.
- Gliederung
- Oberbehörde: Reichsfinanzministerium
- Mittelbehörden: Oberfinanzpräsidien (bis 1937 Landesfinanzämter)
- Unterbehörden: Finanzämter (Steuerverwaltung) und Hauptzollämter (Zollverwaltung) mit nachgeordneten Dienststellen (beispielsweise Zollämter, Zollgrenzschutz)
- Behörden (zeitweise)
- Deutsche Landesrentenbank
- Deutsche Reichslotterie
- Deutsche Zentralgenossenschaftskasse
- Generaldirektion der Alpenländischen Salinen in Bad Ischl
- Münzmetalldepot des Reichs
- Reichsbaudirektion
- Reichsfinanzhof
- Reichsmonopolverwaltung für Branntwein
- Reichsschuldenverwaltung
- Umschuldungsverband deutscher Gemeinden
- Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder
Literatur
- Martin Friedenberger (Hrsg.): Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus. Darstellung und Dokumente. Temmen, Bremen 2002, ISBN 3-86108-377-9 (Veröffentlichungen der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz 1).
- Horst Bathe, Johann Heinrich Kumpf: Die Mittelbehörden der Reichsfinanzverwaltung und ihre Präsidenten 1919–1945. Eine Dokumentation. Finanzgeschichtliche Sammlung der Bundesfinanzakademie, Brühl 1999.
- Herbert Leidel: Die Begründung der Reichsfinanzverwaltung. Stollfuss, Bonn 1964 (Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen 1, ISSN 0433-7204), (Münster, Diss.).
Einzelnachweise
Weblinks
Kategorien:- Historische Behörde (Deutschland)
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