DSL Bank

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Die DSL Bank (Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank) war bis 1999 eine öffentlich rechtliche Spezialbank. Sie wurde 1999 privatisiert und von der Bundesrepublik Deutschland an die Postbank veräußert. Die Deutsche Postbank AG hat die Gesellschaft im Jahr 2000 auf sich verschmolzen, den Namen DSL Bank aber als eigenständigen Geschäftsbereich beibehalten.

Die DSL Bank tritt im Markt als eigenständiger Geschäftsbereich der Postbank auf und ist ein Spezialist für Immobilienfinanzierung. Für den Vertrieb hat die DSL Bank Kooperationsverträge mit den Finanzdienstleistern MLP und AWD geschlossen.[1]

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Preußen und das Deutsche Reich

Die DSL Bank führt ihre Geschichte auf das Jahr 1850 zurück, als der preußische König durch einen Erlass die preußischen Provinzial-Rentenbanken begründete, mit deren Hilfe die Landbevölkerung einen erleichterten Zugang zu Krediten erhielt. Dies geschah insbesondere, um die im Rahmen der Bauernbefreiung selbständig gewordenen Landbesitzer vor überhöhten Kredit- und Zinsforderungen der ehemaligen Gutsherren und Großgrundbesitzer zu schützen. Die Gutsbesitzer wurden mit Hilfe des preußischen Staats entschädigt. Diejenigen, die Land bekommen hatten, zahlten zur Tilgung ihrer Schuld eine Rente, die eine Tilgungsquote enthielt, an die zuständige Rentenbank, hatten infolgedessen mit dem ehemaligen Grundherrn nichts mehr zu tun.

Die preußischen Rentenbanken waren staatliche Behörden und beschäftigten Spezialisten mit kaufmännischen und finanzpolitischen Kenntnissen, die aber in ihren Spitzen Verwaltungsjuristen und Beamte waren. Das befähigte sie als „Anstalten des öffentlichen Rechts“ sowohl neutral als auch durchsetzungsfähig zu handeln. Die Refinanzierung erfolgte zu wesentlichen Teilen aus der seit 1772 bestehenden sog. „Seehandlung“. Dieses Institut hatte anfangs am Ostsee-Handel (mit Salz, Wachs, auch mit Leinen) verdient und sich allmählich zu einer Staatsanstalt ohne Privatbeteiligung entwickelt. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts war sie als Bankier für Preußen und ab 1866 Hausbank des Norddeutschen Bundes geworden. Sie kümmerte sich u.a. um die Kurspflege von emittierten Anleihen und um die Anlage staatlicher Gelder. So war die Staatsbank als Kapitalvermittlungsinstitut stark an der Kreditfinanzierung der ländlichen Siedlung in Preußen beteiligt. Seit 1904 war ihr offizieller Name „Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank)“.

Man kann sich den Ablauf einer „Ablösung“ so vorstellen: nachdem die Höhe der jährlichen Ablösungsrente festgestellt war, konnte sich der Verpflichtete durch Zahlung des 18fachen Betrags sofort davon befreien. Konnte oder wollte er das nicht, trat die Rentenbank als eine von beiderseitigen Interessen losgelöste Anstalt ein. Die Bank zahlte dem Berechtigten halbjährlich aus, was ihm an Rente geschuldet war, aber unter allen Umständen nicht das Ganze, sondern nur acht Zehntel davon. „Der Berechtigte hat also Verlust; aber dafür ist der Bezug von acht Zehntel... dergestalt sicher und bequem, dass ihm der verminderte Betrag doch lieber ist als der volle, um dessen richtigen Eingang er sich dann zu bekümmern hätte.“ [2]

Der Vorteil dieses Vorgehens lag in den Rentenbriefen, die den Berechtigten ausgehändigt wurden, also Wertpapiere, in etwa vergleichbar mit Industrieaktien. Die zuständige Rentenbank gab ihm eine Schuldverschreibung über das Kapital mit der Verpflichtung, die acht Zehntel des eigentlichen Rentenbetrags, zu 4 % zu verzinsen. Zinsabschnitte wurden beigegeben, die jede Bank einlösen konnte. In den Rentenbanken sammelten sich Geldbestände an, weil die Verpflichteten zunächst mehr zahlten, als die Bank weitergab. Die Rentenbanken durften jedoch prinzipiell am Geldhandel für sich selbst nichts verdienen. Deshalb kündigten sie jedes Jahr eine Anzahl von Rentenbriefen, d. h. sie zahlten einigen Berechtigten das Schuldkapital ganz aus. Wenn nach einiger Zeit alle Rentenbriefe zurückgekauft und damit alle Gläubiger befriedigt waren, wurde von den Rentenschuldnern nichts mehr eingezogen; ihre Schuld war getilgt.

Um 1890 war die „Ablösung“ der Reallasten gemäß den Stein-Hardenbergschen Reformen erfolgreich abgeschlossen. Von nun an ging es dem Staat um die Schaffung neuer Siedlerstellen, beispielsweise in Gebieten, wo der Anteil an deutscher Bevölkerung angehoben werden sollte (Westpreußen, Posen) oder um die Erschließung und Besiedlung von Heidegebieten und Mooren (Schleswig-Holstein, Hannover nach 1866.) Es entstanden durch ein Gesetz von 1891 die sog. Rentengüter. Dabei handelte es sich um vererblich und unverkäuflich besessene Grundstücke, die mit einer festen Rente belastet waren.

Wollte ein Grundbesitzer von seinem Besitz etwas abgeben oder ihn ganz aufgeben, konnte er, anstatt ihn zu verkaufen, sich an die Rentenbank seiner Provinz wenden. Diese gab ihm bis zu drei Viertel des ermittelten Ertragswertes in Rentenbriefen. Sie gab aber auch dem Bauern Darlehen, die unkündbar waren, solange der Neubauer gut wirtschaftete. Solche Rentengüter hatten eine geringe bis mittlere Ausdehnung und wurden von Preußen mit 75 bis sogar 90 % beliehen, für die der Staat bürgte .Auch nach dem 1. Weltkrieg änderte sich an diesen Verfahren nichts Wesentliches. Die ländliche Siedlung oblag zunächst weiterhin in erster Linie den Ländern des Deutschen Reiches. Doch seit 1925 beteiligte sich auch die Reichsregierung daran. In Preußen gab es eine große Änderung, als durch Gesetze und Verordnungen im Dezember 1927, Januar 1928 und März 1928 die Rentenbanken in den Provinzen aufgelöst wurden. An ihre Stelle trat die „Preußischen Landesrentenbank“ mit Sitz in der Markgrafenstraße am Berliner Gendarmenmarkt. Die Satzung dieser Anstalt wurde ausgearbeitet und trat zum 1. August 1931 in Kraft. Mit der 1930 gegründeten Deutschen Siedlungsbank entstand zusätzlich ein Institut zur Finanzierung ländlicher Siedlungen. Das Aufgabengebiet der Landesrentenbank wurde 1939 auf das gesamte Reich erweitert und die Bank in Deutsche Landesrentenbank umbenannt.

Nach dem 2. Weltkrieg

Nach Kriegsende gingen die in der Sowjetischen Besatzungszone belegenen Forderungen der Deutschen Siedlungsbank durch eine Verordnung der Regierung der DDR vom 26. Januar 1946 auf die Deutsche Investitionsbank über. Für die in der britischen Besatzungszone verbliebenen Betriebsteile wurde im Jahr 1946 eine gemeinsame Custodian-Verwaltung für die Deutsche Landesrentenbank und die Deutsche Siedlungsbank gebildet, die sich seit 1949 auf die amerikanische Besatzungszone erstreckte. Ihr Sitz war Lotte im Kreis Tecklenburg, der Wohnort des damaligen Syndikus der Deutschen Landesrentenbank. Um die Deutsche Siedlungsbank in die Auszahlung und Verwaltung der erstmalig im Bundeshaushalt 1950 eingestellten Siedlungsmittel einschalten zu können, erhielt sie am 9. Juli 1952 die Zulassung zum Neugeschäft. Ihr Sitz wurde von Lotte nach Bonn verlegt.

Mit einem Gesetz aus dem Jahre 1953 wurde beide Institute auf dem Gebiet der BRD weitergeführt und erhielten sowohl als Deutsche Landesrentenbank als auch als Deutsche Siedlungsbank den besonderen Auftrag, mit Hilfe von öffentlichen Fördermitteln die Eingliederung und Ansiedlung von Flüchtlingen und Vertriebenen aus den ehemals deutschen Gebieten im ländlichen Raum zu fördern. Die Siedlungsbank wurde dem Landwirtschaftsministerium unterstellt, während die Landesrentenbank dem Finanzministerium zugeordnet war. Die beiden im gleichen Geschäftsfeld tätigen Institute wurden im Jahr 1966 zur Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL-Bank) zusammengeführt.

Nachdem der gesetzliche Auftrag weitgehend erfüllt war, erweiterte die Bundesregierung durch ein Gesetz im Jahr 1981 den Handlungsspielraum für die Bank, die damit in das allgemeine Kreditgeschäft einsteigen konnte. Eine erste Teilprivatisierung erfolgte 1989 als die Anteile über eine Zwischenholding breit gestreut wurden. Der Bund behielt jedoch die Mehrheit. Erst im Jahre 1999 wurde das Gesetz für die DSL Bank aufgehoben (Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft vom 16.Dezember 1999[3]) und es erfolgte die Veräußerung an die Postbank, wobei das Abfindungsangebot an die freien Aktionäre Diskussionen auslöste[4]. Im letzten Jahr vor der Verschmelzung hatte die Bank eine Bilanzsumme von 168 Mrd. DM und 744 Mitarbeiter.[5]

Literatur

  • Sonderdruck Nr. 25 DEUTSCHE SIEDLUNGSBANK 1930-1960 des Instituts für Siedlungs-und Wohnungswesen der Westfälischen Universität Münster von 1960, S. 15 ff
  • Wolfgang Hanf: Eine Bank als Anstalt des öffentlichen Rechts : unter besonderer Berücksichtigung einer Teilprivatisierung dargestellt am Beispiel der heutigen Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank, Lang, Frankfurt 2006, ISBN 978-3-631-55980-2
  • Olaf Schmidt: Das DSL-Bank Modell, Duncker & Humblot, Berlin 1992, ISBN 978-3-428-07417-4

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Handelsblatt vom 27. Oktober 2004 (abgerufen am 30. Juli 2009)
  2. Dr. Girnth: „Hundert Jahre Deutsche Landesrentenbank“, S. 33
  3. Dokumentation des Deutschen Bundestages (abgerufen am 29. Januar 2010
  4. Welt online vom 2. Juli 1999 (abgerufen am 30. Juli 2009)
  5. Die Bank: Die 100 größten deutschen Banken

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