- Hugo Rehbein
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Karl Adalbert Hugo Rehbein (* 19. Dezember 1833 in Berlin; † 5. Oktober 1907) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Leben
1863 wurde Rehbein Kreisrichter. Zum Staatsanwalt wurde er 1871 befördert. Auf die Richterbank kehrte er 1878 als Apellationsgerichtsrat zurück. Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze 1879 wurde er an das Kammergericht und anschließend in die Justizprüfungskommission berufen. 1884 wurde er Reichsgerichtsrat. Obwohl Rehbein ein anerkannter Kenner des ALR war, wurde er zunächst im 4. Strafsenat eingesetzt. Über den 2. Strafsenat gelangte er 1889 in den I. Zivilsenat, in welchem er bis zu seiner Pensionierung 1907 verblieb. Fünf Tage nach seiner Pensionierung ist er verstorben.
Werke
- Allgemeine Deutsche Wechselordnung mit Kommentar in Anmerkungen und einer Darstellung des Wechselprozesses; 7 Auflagen, Berlin 1879-1904; (8. Auflage 1908 von Richard Mansfeld)
- (zusammen mit Otto Reincke): Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten : nebst den ergänzenden und abändernden Bestimmungen der Reichs- und Landesgesetzgebung; 5 Auflagen, Berlin 1881-1894
- Die Entscheidungen des vormaligen Preussischen Ober-Tribunals auf den Gebieten des Civilrechts, Berlin 1884-1895
- Das Bürgerliche Gesetzbuch mit Erläuterungen für das Studium und die Praxis
- Band 1 : Allgemeiner Teil , Berlin 1899; MPIER-Digitalisat
- Band 2 : Recht der Schuldverhältnisse. Allg. Bestimmungen. §§ 241 - 432 , Berlin 1903; MPIER-Digitalisat
Quelle
Albert Bolze: „Reichsgerichtsrat Dr. Hugo Rehbein †“, Deutsche Juristen-Zeitung, Jg. 12 (1907), S. 1128
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