- Reichsmilitärgericht
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Das Reichsmilitärgericht (RMG) war bis 1919 das höchste deutsche Militärgericht. In der Zeit des Nationalsozialismus nahm das Reichskriegsgericht (RKG) diese Funktion wahr.
In Preußen wurde am 1. Oktober 1900 das bis dahin zuständige Generalauditoriat (mit dem Generalauditor) aufgrund des Gesetzes vom 1. Dezember 1898 über die Militärgerichtsordnung durch das Reichsmilitärgericht ersetzt.
Das Königreich Bayern besaß im Rahmen seiner Reservatrechte als letzten Rest der Bayerischen Militärgerichtsbarkeit dort einen eigenen (III.) Senat.
Der Dienstsitz des Reichsmilitärgerichtes war in der Witzlebenstraße 4-5 in Charlottenburg bei Berlin. Der Präsident, ein General oder Admiral im Range eines Kommandierenden Generals bzw. Admirals, wurde vom Kaiser ernannt.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Brockhaus' Konversationslexikon Band 13, F. A. Brockhaus, Leipzig 1908, S. 731
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