- Reichspfennigmeister
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Das Amt des Reichspfennigmeister existierte seit dem 16. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich. Die Reichspfennigmeister wurden vom Kaiser ernannt und standen einer Reichskasse vor.
Aufgaben
Sie berechneten die Reichssteuern der Reichsstände und waren zuständig für die Einnahme der Steuern, die zuvor durch die zuständigen Reichskreise in den sogenannten Legstädten Augsburg, Frankfurt am Main, Leipzig, Nürnberg und Regensburg eingesammelt wurden. Diese Abgaben waren hauptsächlich die Kammerzieler genannte Steuer, die der Finanzierung des Reichskammergerichtes diente, und die Römermonate, die der Finanzierung der Reichsarmee dienten.
Die Reichspfennigmeister waren dem Reichstag rechenschaftspflichtig und galten in einigen Fällen als Währungs- und Finanzexperten ihrer Zeit.
Reichskammergericht
Am Reichskammergericht gab es einen speziellen Reichspfennigmeister, dessen Befugnisse in der Reichskammergerichtsordnung festgelegt wurden. Er zog die Gerichtsgebühren der Streitparteien ein, verwaltete die in die als Sustentationskasse bezeichnete Kasse des Gerichtes eingezahlten Abgaben und zahlte die Gehälter des Kammerrichters, der Präsidenten und Assessoren und der sonstigen Gerichtsbediensteten aus. Die Abgaben wurden meist nur unregelmäßig gezahlt, so dass das Gericht häufig arbeitsunfähig war, da monatelang keine Gehälter ausgezahlt werden konnten.
Weblinks
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