- Reitweg
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Reiten bezeichnet die Fortbewegungsart des Menschen auf dem Rücken eines Tieres. Gemeint ist hierbei meist das Reiten eines Pferdes, genauso gut kann es sich jedoch um jedes andere Tier handeln, das in der Lage ist, einen Menschen auf seinem Rücken zu tragen. Die Kontrolle über das gerittene Tier übt der Reiter meist über Stimme, Schenkeldruck, Zaumzeug und/oder spezielle Reiterhilfen aus. Zusätzlich werden den Reittieren verschiedene Arten von Sätteln aufgelegt, um dem Reiter einen möglichst komfortablen und sicheren Sitz zu geben.
Ursprünglich als schnelle Reisemöglichkeit eingesetzt, ist Reiten heute in Industriestaaten hauptsächlich im Reitsport, der Freizeitgestaltung und im therapeutischen Reiten gebräuchlich. Daneben gibt es noch verbreitet Reiterstaffeln der Polizei sowie militärische Kavallerieeinheiten zur Repräsentation, zum Beispiel in Großbritannien und in Frankreich. Die Kavallerie galt in der Antike beginnend bis in die Neuzeit als beherrschende, da sehr schnelle und wendige Waffengattung. Die Reitkunst ermöglichte es dem Reiter, das Tragtier auch als Waffe einzusetzen (so beim Pferd über die Kapriole als Befreiungsschlag). Die Kavallerie prägte den modernen Reitsport, der aus ihren Lehrmethoden hervorging.
Inhaltsverzeichnis
Reittiere
Als Reittiere sind neben verschiedenen
- Pferderassen auch
- Esel,
- Maultier und Maulesel,
- Kamele (Dromedar, Trampeltier und Lama) sowie
- Elefanten gebräuchlich.
- Auch Strauße sind zum Reiten geeignet.
Das Reiten auf Bullen gilt lediglich als Wettbewerb innerhalb von Rodeos.
Rechtliches (Deutschland)
Das untenstehende blaue Schild weist einen Sonderweg aus, auf dem nur das Reiten erlaubt ist. Das Verbotsschild setzt sich aus dem Zeichen 250 und dem im StVO § 39 (4) aufgeführten Sinnbild „Reiter“ zusammen.
Rechtliches (Schweiz)
In der Schweiz sind Reiten und Führen im Strassenverkehr gleichgestellt. Folglich gibt es auch kein Reitverbot, wohl aber ein Verbot für Tiere (Signal Nr. 2.12, "dreibeiniges Pferd auf Balken"). Das "Verbot für Tiere" verbietet den Verkehr von Zug-, Reit- und Saumtieren sowie den Viehtrieb. Dennoch trifft man manchmal auf ein "Reitverbotsignal", welches dann i.d.R. das gleiche Symbol aufweist wie das Reitwegsignal. Solche Fantasiesignale sind unwirksam.
Ebenso verpflichtet das Signal Reitweg (2.62) sowohl Reiter als auch Personen, welche die Pferde an der Hand führen, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen. Andere Strassenbenützer sind auf Reitwegen nicht zugelassen.
Siehe auch
- Hippologie
- Reitplatzgewebe, findet Verwendung beim Bau von Reitplätzen
Weblinks
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