- Kanzler (Hochschule)
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Der Kanzler einer deutschen Hochschule ist der Leiter der Verwaltung und Mitglied des Rektorats bzw. Präsidiums. Er ist Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen bzw. nichtkünstlerischen Personals und zuständig für den Haushalt, die Liegenschaften sowie für Rechts- und sonstige Verwaltungsaufgaben.
Die Besoldung für dieses Amt hängt von der Größe der Hochschule ab, vor Einführung der W-Besoldung auch für diese Ämter in vielen Bundesländern lag die Vergütung zwischen A15 und B5, heute werden Kanzler an öffentlichen Hochschulen in der Regel nach W3 zzgl. aushandelbarer Amtszulagen bezahlt.
Der Chancellor an Hochschulen in den USA, dem Vereinigten Königreich und den meisten Ländern des Commonwealth of Nations ist der formelle Vorsteher der Einrichtung, nimmt aber in der Regel nur eine repräsentative Funktion ein (Ehrenrektor). Der Titel des Chancellor wird oft an prominente Persönlichkeiten vergeben, z. B. ist Prinz Philip Chancellor der Universität Cambridge. An der Universität Durham gebührt dieses Amt dem jeweiligen Bischof von Durham, der zugleich Oberste Aufsichtsbehörde ist (Visitor), als Rechtsnachfolger des Gründers. Der Rektor der Hochschule im deutschen Sinne ist dahingegen der Vice-Chancellor. Der Kanzler der Hochschule im deutschen Sinne ist der Registrar (Universität Cambridge: Registrary).
Historisch ist der Kanzler der Vertreter des Kaisers oder des Papstes, der die Universität gestiftet hat oder ihre Errichtung genehmigt hat. Später dann auch der Vertreter des Landesherren bzw. der Staatsregierung. Ein ebensolcher Hintergrund ist für die Bezeichnung Chancellor an britischen Universitäten ursächlich, wobei diese Amtsträger (Bischöfe) bald Vice-Chancellors ernannten, welche die eigentlichen Aufgaben wahrnahmen. Verwaltungsleiter war stets der 'Herr der Akten', die damals auch 'Register' genannt wurden, daher die heutige Bezeichnung für den dortigen Verwaltungsleiter.
An katholischen Hochschulen in Deutschland ist der Großkanzler (lat. Magnus Cancellarius) heute der oberste Repräsentant und unmittelbarer Ansprechpartner des Papstes bzw. der Kongregation für das Katholische Bildungswesen. Dies ist an diözesanen Einrichtungen der Ortsbischof, an päpstlichen Einrichtungen ist dies unterschiedlich: So ist der Generalobere des Jesuitenordens an der ordenseigenen Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom lediglich der Vizegroßkanzler, während das Amt des Großkanzlers vom Kardinalpräfekten der Kongregation für das Katholische Bildungswesen bekleidet wird. An der Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz des Opus Dei (ebenfalls in Rom) ist hingegen der Prälat des Opus Dei Großkanzler und sein Generalvikar Vizegroßkanzler.
Weblinks
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Wiktionary: Kanzler – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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