Rütli-Schwur

Rütli-Schwur

Der Rütlischwur ist nach einem Schweizer Nationalmythos ein Schwur, der von Abgesandten aus den drei Orten der Waldstätte (der Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden) auf dem Rütli am Vierwaldstättersee geleistet wurde und ein Schutz- und Trutz-Bündnis besiegelte. Dieses Bündnis gilt im Volksmund als Gründung der Eidgenossenschaft. Historisch gilt jedoch der Bundesbrief von 1291 als Gründungsurkunde.

Seit Aegidius Tschudi (Chronicon Helveticum) werden die Anführer dieser Abgesandten (die sogenannten Drei Eidgenossen) mit Werner Stauffacher von Schwyz, Walter Fürst von Uri und Arnold von Melchtal aus Unterwalden gleichgesetzt. Andere Varianten ersetzten Fürst durch Wilhelm Tell.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Rütlischwur wird erstmals im weissen Buch von Sarnen 1470 erwähnt, allerdings noch ohne Datierung. Der Geschichtsschreiber Aegidius Tschudi setzte in seiner Mitte des 16. Jahrhunderts entstandenen Schweizer Chronik das Datum des Rütlischwures auf den „Mittwoch vor Martini“ 1307 fest, also auf den 8. November 1307.

Gründungsmythos

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde der nicht belegbare Gründungsmythos des Rütlischwures durch einen neuen Gründungsmythos ersetzt. Die Idee, das Jahr 1291 als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft und den ersten August als Nationalfeiertag festzulegen, geht auf die Initiative der Berner zurück. In Bern wollte man 1891 das 700-jährige Bestehen der Stadt feiern. Die Verbindung mit einer 600-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft kam da sehr gelegen. Im Bericht, den das Departement des Innern am 21. November 1889 für den Bundesrat verfasste, ist denn auch tatsächlich eine zweitägige Feier in Bern vorgesehen, nicht etwa in der Innerschweiz.

Mit dem Bundesbrief von Anfang August 1291, der das Verteidigungsabkommen zwischen den drei Urkantonen festhielt, hatte man ein Dokument gewählt, das nicht unumstritten war. Historiker zählten schon im 19. Jahrhundert für den Zeitraum von 1251 bis 1386 82 Dokumente, mit denen ähnliche Bünde besiegelt wurden. Namentlich der Bund von Brunnen (1315) galt vielen als eigentlicher Gründungsakt der Eidgenossenschaft, wenn man denn nicht überhaupt von einer schrittweisen Entstehung der Eidgenossenschaft ausging. Noch bis ins 20. Jahrhundert hielt sich auch Tschudis Datum des Rütli-Schwurs als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft. 1907 wurde in Altdorf im Beisein einer Bundesratsdelegation das 600-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft gefeiert. Seither hat sich die Erinnerung an das Jahr 1307 als Datum des Rütlischwurs und damit als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft verloren. Im neuen Nationalmythos, der in der Zeit des Zweiten Weltkrieges – unter anderem mit dem Rütlirapport von General Henri Guisan oder mit der 650-Jahr-Feier von 1941 – geprägt wurde, verband sich der Rütlischwur-Mythos mehr und mehr mit dem 1. August, dem vom Bundesrat 1889 festgelegten Schweizer Nationalfeiertag (eigentlich «Bundesfeiertag»).

Feiertag

Der Bundesfeiertag war bis in die jüngste Vergangenheit kein schweizweit arbeitsfreier Feiertag. Ein in der ganzen Schweiz offiziell arbeitsfreier Bundesfeiertag entstand erst mittels einer Revision der Bundesverfassung. Diese Revision wurde lanciert durch die Volksinitiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (1.-August-Initiative)», die von Volk und Ständen am 26. September 1993 angenommen worden war. Seit 1994 ist somit der 1. August schweizweit arbeitsfrei. Artikel 110 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft lautet: «Der 1. August ist Bundesfeiertag. Er ist arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt und bezahlt.»

Die eigentliche Feier, die in den einzelnen Dörfern und Städten traditionell mit Festansprache und Höhenfeuer begangen wird, kann - je nach Ortsgebrauch - allerdings schon am Abend des 31. Juli stattfinden, so z. Bsp. in Basel und Biel/Bienne.

Der Rütlischwur im Drama Wilhelm Tell

Eng verbunden mit dem Rütlischwur ist die Sage von Wilhelm Tell:

Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern,
in keiner Not uns trennen und Gefahr.
Wir wollen frei sein, wie die Väter waren,
eher den Tod, als in der Knechtschaft leben.
Wir wollen trauen auf den höchsten Gott
und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.
(2. Aufzug, am Schluss der 2. Szene)

Die Drei Eidgenossen

Symbolik

Die drei Eidgenossen gehören zu den Gründungsmythen der Schweiz und die von ihnen transportierte Idee der Gleichheit in der Verschiedenheit ist ein in der schweizerischen Staatsideologie immer wiederkehrendes Motiv.

Das stärkste Motiv der drei Eidgenossen ist die vielbeschworene Vielfalt in der Einheit. Drei Männer verschiedener Herkunft, verschiedenen Alters und mit verschiedenen Motivationen finden sich gleichberechtigt in einem gemeinsamen Ziel wieder. Die drei Eidgenossen stehen für eine kooperierende Gemeinschaft, die es mit Hilfe dieser Kooperation schafft, eine bestehende, als ungerecht empfundene Rechtsordnung durch einen beschworenen Gesellschaftsvertrag zu ersetzen. Die Zahlensymbolik ist ebenfalls sehr aussagekräftig und steht hier für drei Völker, drei Generationen und drei Stände (Bauernstand, Bürgertum und Handwerkerstand).

Während der Einzelkämpfer Wilhelm Tell gegen Ende des 19. Jahrhunderts insbesondere von nationalistischen Strömungen verwertet wurde, beanspruchte die Arbeiterbewegung das Drei-Eidgenossen-Motiv für sich als Symbol für eine klassenlose Gesellschaft, in der Arbeiter, Bauern und Angestellte solidarisch zusammenstehen.

Die drei Eidgenossen beim Schwur auf dem Rütli, Johann Heinrich Füssli, 1780

Ikonographie

Während in frühen Darstellungen der drei Eidgenossen diese alleine dastehen, befinden sie sich später in Begleitung ihrer jeweiligen Gefolgschaft, die „das einzig Volk von Brüdern“ repräsentiert.

Ab Mitte des 16. Jahrhunderts wurden bildliche Darstellungen des 3 Eidgenossen-Motivs beliebt. Am bekanntesten dürfte das Gemälde Die drei Eidgenossen beim Schwur auf dem Rütli des Malers Johann Heinrich Füssli von 1780 sein (s. Illustration). Der oft abgebildete, aus drei Quellen gespeiste und ebenfalls mythologische Brunnen auf dem Rütli wurde im Jahr 1865 eingeweiht. Sehr imposant ist die von James Vibert erstellte Monumentalgruppe in der Kuppelhalle des Bundeshauses, dem Schweizer Parlamentsgebäude, in Bern.

Auf einer Darstellung aus dem Jahr 1908 wird einer der drei Eidgenossen sogar als Frau dargestellt, wodurch das „einzig Volk von Brüdern“ erstmals auch die „Schwestern“ mit einbezog.

Siehe auch

Literatur

  • Pietro Berla: Il castello di Serravalle, Punti di storia della Valle di Blenio (Piccola biblioteca dell'Arca; 1). Edizioni Arca, Claro 1995, ISBN 88-85232-04-3 (zu Patto di Torre' als möglicher Vorläufer des Rütlischwurs).
  • Georg Kreis: Der Mythos 1291. Zur Entstehung des schweizerischen Nationalfeiertags. F. Reinhardt, Basel 1991, ISBN 3-7245-0728-3.
  • Georg Kreis: Mythos Rütli. Geschichte eines Erinnerungsortes. Orell Füssli, Zürich 2004, ISBN 3-280-06042-7.
  • Hans C. von Tavel: Nationale Bildthemen (Ars helvetica; 10). Desertina-Verlag, Disentis 1992, ISBN 3-85637-167-2 (Bildband)

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