- Sachbearbeiterin
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Ein Sachbearbeiter ist eine in einem nicht selbständigen Arbeitsverhältnis stehende Person, die einen Beruf im Innen- und/oder Außendienst ausübt und mit einer hauptsächlichen oder ausschließlichen qualifizierten administrativen Tätigkeit befasst ist.
Ein Sachbearbeiter bearbeitet einen Vorgang, eine Sache. Führungsaufgaben gehören nicht zu seinen vorrangigen Aufgaben. Sachbearbeiter nehmen eine Sachbearbeitung vor und sind hierfür, je nach Schwierigkeitsgrad, beruflich durch eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium qualifiziert. Sie sind, wie jeder Arbeitnehmer, an Weisungen und Vorschriften gebunden.
Sachbearbeiter sind zumeist mit Einzelaufgaben betraut, die sie im Rahmen ihrer Vollmachten eigenverantwortlich ausüben (z. B. Industriekaufmann/Sachbearbeiter in der Industrie: Angebote für bestimmte Produktgruppen oder bestimmte Verkaufsgebiete ausarbeiten oder Rechtsanwalt/Sachbearbeiter in einer Kanzlei: Vertretung von Mandanten).
Sachbearbeiter ist kein Beruf, sondern eine Funktionsbezeichnung. Sachbearbeiter sind in jedem Beruf und in jeder Branche zu finden (z. B. Buchhalter, Rechtsanwalt, usw.).
In der Öffentlichen Verwaltung sind Sachbearbeiter sowohl im mittleren, im gehobenen und auch im höheren Dienstes vertreten. Die Tätigkeitsfelder unterscheiden sich entsprechend durch Anspruch und Verantwortung.
Sachbearbeiter im mittleren Dienst: Bürokaufmann, Bilanzbuchhalter, Industriekaufmann, Verwaltungsfachangestellter, usw. Tätigkeiten: Kontrolle der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Belegen, Filialbetreuung, Überprüfung eines Versicherungsfalles.
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